Blauzungenkrankheit - Stand 19.10.2023 Transport aus NRW in EU-Mitgliedstaaten unter Vorbehalt möglich
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen informiert, dass das Verbringen von Tieren BTV-empfänglicher Arten in andere EU-Mitgliedstaaten unter den Bedingungen der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 möglich ist.