Für Weidetierhalter kein Tag der Freude
Der bundesweite Tag des Wolfes, der auf Initiative des Naturschutzbundes Deutschland NABU zurückgeht und seit 2013 jährlich am 30. April von verschiedenen Natur- und Umweltschutzorganisationen gefeiert wird, ist laut Susanne Petersen, Vorsitzende des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern, für die Weidetierhalter kein Tag zur Freude.
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"Wir hatten alleine in den letzten Wochen zu viele Tage des Wolfes, an denen auch gut geschützte Schafe in großer Zahl von Wölfen gerissen wurden", so Susanne Petersen in der Pressemitteilung des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes vom 23. April 2024. "Wir können auch die vielen Forderungen nicht mehr hören, in denen immer wieder nach einem besseren Herdenschutz und der finanziellen Unterstützung dafür gerufen wird. Man hat den Eindruck, dass manche Leute einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen, was unsere Tierhalter bereits alles an zusätzlichen Schutzmaßnahmen mit verbesserten Zäunen und dem Einsatz von Herdenschutzhunden leisten. Wir leben Tierschutz! Immer auch in dem Wissen, dass es keinen hundertprozentigen Schutz geben wird."
Existenzen stehen auf dem Spiel
Es werde von den Schaf- und Ziegenhaltern erwartet, dass sie die Rissvorkommen emotional und finanziell wegstecken. Dabei seien Existenzen gefährdet. Das werde jedoch scheinbar in Kauf genommen.
Der durch Schafe erbrachte Erosionsschutz und die Deichbeweidung seien durch die maschinelle Arbeit nicht zu ersetzen, heißt es in der Pressemitteilung. Beweidetes Grünland speichere CO2. Durch die stärkere Wurzelbildung der beweideten Gräser steige nicht nur ihr Halt im Boden, sondern auch die Durchlässigkeit und Fähigkeit, Wasser zu speichern.
Der Erhalt von beweidetem Grünland sei für die Förderung der Artenvielfalt von Wildpflanzen und Wildtieren unabdingbar. Die Begriffe „artgerechte Haltung“ und „Nachhaltigkeit“ werde durch die Schafe sinnvoll umgesetzt.
Konsequenter Abschuss bei Übergriffen
"Nur, was Schafe nicht können, ist, sich gegen Wolfsübergriffe zu wehren! Daher fordern wir von der Politik endlich konsequentes Handeln, um übergriffige Wölfe umgehend zu entnehmen", verlangt die Vorsitzende. Die Beutegreifer dürften ihr einmal erlerntes Verhalten nicht erst weitergeben. Man sei nicht für die erneute Ausrottung des Wolfes, eine Koexistenz von Weidehaltung und Wolf dürfe allerdings nicht nur zu Lasten der Weidehaltung gehen.
Die Vorschläge der Umweltminister zu einer schnelleren Entnahme seien am Schreibtisch entstanden und in der Praxis kaum sinnvoll umzusetzen. Bestes Beipiel sei die Gerichtsentscheidung in Niedersachsen, die ein Schnellabschussverfahren erst einmal gestoppt habe. (siehe Schafzucht-online vom 8. April 2024 )
Dies biete eine erneute Gelegenheit für die Politik auf Bundes-, aber auch auf Landesebene, endlich klare und eindeutige Rechtssicherheit zu schaffen und für sinnvolle Entnahmeregelungen zu sorgen.
Der einfachste Weg einer zeitnahen gesetzlichen Änderung wäre aus Sicht des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes MV die 1:1 Umsetzung der FFH-Richtlinie, Art. 16 Abs. 1 Buchstabe e in das Bundesnaturschutzgesetz. So sei unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme oder Haltung einer begrenzten und von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV zu erlauben.
Darauf habe auch die EU-Kommission wiederholt hingewiesen und die Mitgliedstaaten aufgefordert, die bereits vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.
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