Ab 2015: Wichtige Details zum „Mindestlohn“
Der Deutsche Bauernverband teilte zum „Tarifvertrag (TV-Mindestentgelt) vom 29. August 2014“ mit, dass nach § 7a Abs. 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes das Bundesarbeitsministerium nunmehr eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen kann.














