Schleswig-Holstein Keine Haftung für Fehlgeburten als Folge von Wolfsangriffen
Greift ein Wolf eine Schafherde an und kommt es infolge des Angriffs zu Fehlgeburten bei trächtigen Schafen, so können die Schafhalter für diese Folgen des Angriffs keinen Schadensersatz vom Land Schleswig-Holstein verlangen. Das hat der 11. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen...