Wolfsprävention im Naturraum Odenwald
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat am 24. März 2021 den Naturraum Odenwald als neues Fördergebiet Wolfsprävention ausgewiesen. Es ist das zweite Fördergebiet dieser Art in Baden-Württemberg, nachdem sich dort der Wolfsrüde GW1832m niedergelassen hat.
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Das Fördergebiet umfasst etwa 94 Städte und Gemeinden. Von Neckargemünd (Rhein-Neckar-Kreis) im Westen bis Boxberg (Main-Tauber-Kreis) im Osten. Von Wertheim (Main-Tauber-Kreis) im Norden bis Neckarsulm (Landkreis Heilbronn) im Süden. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 2630 Quadratkilometern.
Land übernimmt Kosten für Herdenschutz
Umweltminister Franz Untersteller appelliert an die Tierhaltenden im neuen Fördergebiet, die praxisnahen Hilfen des Landes in Anspruch zu nehmen:
„Es ist jetzt wichtig, Schafe, Ziegen und auch Gehegewild möglichst bald mit einem wolfsabweisenden Grundschutz zu schützen. Dabei übernehmen wir beispielsweise bis zu 100 Prozent der Kosten zur Anschaffung von entsprechendem Material.“
Auch die mit der Nachrüstung bestehender Zäune und der Unterhaltung eines wolfsabweisenden Zauns verbundenen Arbeitskosten sowie der Unterhalt von Herdenschutzhunden werden voll erstattet, fügte der Minister hinzu.
Übergangsfrist von einem Jahr
Wie schon zuvor bei der Ausweisung des Fördergebiets im Schwarzwald gilt zunächst eine Übergangsfrist von einem Jahr. Die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter haben also bis 23. März 2022 Zeit, ihre Weiden ausreichend vor einem Wolfsübergriff zu sichern.
Bis zum Ablauf dieser Frist werden im Präventionsgebiet von einem Wolf verursachte Schäden oder Risse an Schafen und Ziegen sowie landwirtschaftlich gehaltenem Gehegewild also auch dann entschädigt, wenn ein wolfsabweisender Grundschutz nicht vorhanden war.
Die Hilfen des Landes im Einzelnen:
- Innerhalb eines Fördergebiets übernimmt das Land aktuell 100 Prozent der Nettokosten, die Schaf-, Ziegen-, Lama/Alpaka-, und Gehegewildhaltenden entstehen sowie für die Aufrüstung von sogenannten Abkalbe-/Abfohlweiden bei der Anschaffung von Materialien für wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen.
- Zusätzlich auch anteilig die Kosten, wenn ein Zaun erstmalig errichtet wird, und eine Pauschale für den Unterhalt von wolfsabweisenden Weidezäunen sowie für den Unterhalt von zertifizierten Herdenschutzhunden fürschaf-/ziegenhaltende Betriebe.
Ansprechpartner für die Förderung sind die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise.
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