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Nordrhein-Westfalen

Schlachtung ohne Betäubung ist strafbar

Die Schließung eines Schlachtbetriebes am 18. März 2021 in Nordrhein-Westfalen aufgrund des dringenden Verdachts der systematisch durchgeführten Schlachtung von Rindern und Schafen ohne Betäubung hat ein breites mediales Echo ausgelöst.

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Zahlreiche Videoaufnahmen sollen beweisen, dass im betroffenen Schlachthof außerhalb des regulären Schlachtbetriebes in diesem Jahr bereits über 100 Tiere illegal geschächtet wurden.

Ungeachtet des Ausgangs im laufenden strafrechtlichen Verfahren weist der Schafzuchtverband NRW auf die in Deutschland geltende Rechtslage hin. Demnach ist die Schlachtung ohne Betäubung grundsätzlich verboten.

Wer ohne Ausnahmegenehmigung gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder bei quälerischer oder roher Ausführung eine Straftat, was bis zu einem Berufsverbot oder einem Verbot des Umgangs mit Tieren führen kann.

Der Schafzuchtverband NRW distanziert sich ausdrücklich von Schafhaltern, die bei der Vermarktung ihrer Schafe zur Fleischerzeugung illegale Schlachtmethoden in Kauf nehmen oder fördern.

Vorfälle dieser Art beschädigen den Ruf einer gesamten Branche und sind aus Sicht des Schafzuchtverbandes nicht hinnehmbar.

Der Vorstand, 26.03.2021, Vorsitzende Ortrun Humpert, Stellv. Vorsitzender Simon Darscheid

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