Schutz vor Blauzungenkrankheit erfolgreich
Seit Auftreten der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg vor zwei Jahren hat sich das Bayerische Umweltministerium für die Interessen der Landwirtschaft im Freistaat eingesetzt. Jetzt ist die EU-Kommission am Zug: Sobald sie es genehmigt, können die europarechtlich vorgeschriebenen Restriktionszonen in Bayern aufgehoben werden.
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Dazu betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber am 26.03.2021 in München: "Der Schutz vor der Blauzungenkrankheit hat hohe Bedeutung. Unsere Maßnahmen waren bisher erfolgreich. Deshalb ist es nun an der Zeit, über die Aufhebung der Restriktionszonen zu entscheiden. Die EU-Kommission muss hier zügig eine Entscheidung treffen. Bayern hat seine Hausaufgaben bereits gemacht und alles Notwendige für eine Aufhebung der Restriktionszonen frühzeitig und vollumfänglich in die Wege geleitet."
Impfungen sind der beste Schutz
Die Beschränkungen in Bayern basieren auf einem Ausbruch in Baden-Württemberg vom Januar 2019. Die Restriktionszone wurde infolge weiterer Fälle im Januar und Februar 2019 in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nach und nach vergrößert.
Der letzte Fall wurde im Februar 2021 aus Rheinland-Pfalz gemeldet. Dort war die Blauzungenkrankheit am 3. Februar 2021 bei zwei Rindern im Eifelkreis Bitburg-Prüm festgestellt worden und daraufhin eine Sperrzone von 150 Kilometer Radius gezogen.
Der jüngste Fall hatte jedoch aufgrund der Entfernung keine Auswirkungen auf Bayern. Er zeigt aber, dass weiterhin Fälle auftreten können. Deshalb wird den Landwirten die Fortführung der Impfung empfohlen.
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