Ökologische Vorrangflächen ÖVF-Brachen und Zwischenfrüchte ab 1. Juli freigegeben
Ab 1. Juli 2022 kann der Aufwuchs der Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zur Beweidung, Schnittnutzung und für Futterzwecke genutzt werden. Diese Regelung gilt bundesweit, da laut Bundeslandwirtschaftsministerium alle Bundesländer von den kriegerischen Handlungen in Europa betroffen sind.