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Wolf im Fokus | EU-Parlament

"Endlich das richtige Signal aus Brüssel"

Das Europäische Parlament hat in der vergangenen Woche die EU-Kommission in einer Resolution aufgefordert, die Wolfsstrategie neu zu bewerten und die ansteigenden Bestände zu berücksichtigen. Eine Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf sei notwendig.

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Demnach soll unter anderem umgehend ein Verfahren in Gang gesetzt werden, das zum Ziel hat, den Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie herabzustufen – von "streng geschützt" auf "geschützt". Ziel ist es, den Wolf stärker zu regulieren, da er nicht mehr vom Aussterben bedroht ist.

Die Resolution ist nicht bindend, der Deutsche Jagdverband (DJV) wertet sie allerdings als richtungsweisend. Die aktuell veröffentlichten Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz belegen, dass die Wolfsbestände in Deutschland weiter anwachsen. "Die EU-Kommission muss jetzt entsprechend handeln und den Mehrheitsbeschluss der gewählten Vertreter aus den Mitgliedstaaten berücksichtigen", sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke.

Dringende Überarbeitung des Schutzstatus

Die Resolution zielt unter anderem auf eine wirksame Unterstützung der Weidetierhaltung ab. Sie fordert auch eine Überarbeitung des Schutzstatus des Wolfes in Europa. Einen Änderungsantrag, die Jagd als Managementinstrument unter den Ausnahmen nach Artikel 16 der europäischen Naturschutzrichtlinie zu verbieten, wurde abgelehnt.

Der DJV fordert die Bundesregierung auf, das Signal aufzunehmen und die Weichen für ein "regional differenziertes Bestandsmanagement" jetzt zu stellen, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Der DJV weist darauf hin, dass dies schon jetzt europarechtskonform möglich ist und fordert darüber hinaus eine Herabstufung des vor 30 Jahren festgelegten Schutzstatus für den Wolf. Dieser müsse sich an den seither dramatisch angewachsenen Bestände orientieren.

Positive Stimmen auch aus Bayern

Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber hat die Entschließung des Europaparlaments „Schutz der Viehwirtschaft und der großen Beutegreifer“ von letzter Woche begrüßt: „Die mit deutlicher Mehrheit angenommene Resolution ist endlich das richtige Signal aus Brüssel. Der Wolf kann sich in Europa nicht ungebremst ausbreiten. Die Zahl der Wölfe hat in den letzten zehn Jahren erheblich zugenommen. Das gilt vor allem, seit der Wolf nicht mehr zu den besonders bedrohten Arten zählt. Die Welt-Naturschutzorganisation IUCN (International Union for Conservation of Nature), die die ‚Rote Liste‘ erstellt, listet das Raubtier als in Europa ,am wenigsten besorgniserregend‘

Nach Angaben der Weltnaturschutzunion IUCN gilt der Wolf in Europa heute mit rund 19.000 Tieren als ungefährdet.

„Wir werden jetzt nicht nachlassen, bei der Frage der Koexistenz mit großen Beutegreifern wie dem Wolf für berechtigte Anliegen der Landwirte und der Menschen im ländlichen Raum einzutreten“, so Kaniber. „Nun muss auch die EU-Kommission schleunigst handeln und dieses ganz offensichtlich europaweit drängende Thema angehen. Und auch für Berlin ist es jetzt höchste Zeit, die Blockadehaltung aufzugeben und endlich die Möglichkeiten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU im nationalen Natur- und Artenschutzrecht vollständig umzusetzen“, sagte die Ministerin.

 

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  • User_MTQ0Mjc1MA 30.11.2022 10:04
    Die Entschließung des EU-Parlaments beschreibt sehr gut die Probleme, die auch die deutschen Schaf- und Ziegenhalter mit der Rückkehr des Wolfes haben. Leider wurde ein Antrag Österreichs auf Umstufung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie abgelehnt. Die Entschließung -mahnt die "vollständige" Umsetzung von Art. 16 FFH-Richtlinie an! Es überrascht nicht, dass die EU-Abgeordneten von SPD und Grünen dies nicht unterstützt haben sollen. Sie weigern sich ja auch im Bundestag seit Jahren, diese auch von der VDL geforderte Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorzunehmen; -beharrt darauf, dass die Kommission entsprechend Artikel 19 der Habitat-Richtlinie unverzüglich ein Überprüfungsverfahren entwickelt, damit der Schutzstatus von Populationen in bestimmten Regionen geändert werden kann, sobald der gewünschte Erhaltungszustand erreicht ist; -weist darauf hin, dass die Kommissionl die Mitgliedstaaten bei der Auslegung des Art. 16 FFH-Richtlinie unterstützen und die Leitlinien dazu von 2021 aktualisieren soll; -begrüßt, dass auf der Tagesordnung des Ständigen Ausschusses zum Berner Übereinkommen/Berner Konvention ein TOP aufgenommen wurde, mit dem eine Umstufung des Wolfes von Anhang II in Anhang III des Übereinkommens gefordert wird. Die Sitzung des Ständigen Ausschusses findet bereits in dieser Woche (Kalenderwoche 48/2022) statt. Jürgen Lückhoff
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