Abwehr von Wolfsangriffen Gericht lehnt Bewaffnung ab
Das Verwaltungsgericht Lüneburg (Az.: 3 A 58/21) hat am 6. September 2022 die Klage eines Schäfers abgewiesen, der zur Abwehr von Wolfsangriffen die waffenrechtliche Erlaubnis für eine Flinte (Kaliber 12) sowie eine Schießerlaubnis begehrt hatte.