Koexistenz braucht Bestandsregulierung
„Die Debatte über ein echtes und effektives Wildtiermanagement in Deutschland ist längst überfällig“, betonte Wendelin Schmücker, Vorsitzender des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung, anlässlich des Pressegesprächs zur Übergabe der Brüsseler Erklärung am 29. September 2022 im Deutschen Bundestag. Denn eine Koexistenz brauche eine Bestandsregulierung von Wölfen in der Kulturlandschaft.
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Eine Koexistenz zwischen Wolf und Weidetierhaltung könne in der Kulturlandschaft in Deutschland nur funktionieren, wenn die Bestände der Wölfe reguliert und ihrer unbeschränkten Ausbreitung in Deutschland und Europa Grenzen gesetzt werden. Ansonsten sei die Weidehaltung von Schafen, Ziegen, Pferden, Ponys und Rindern auf der Weide nicht mehr möglich, betonte Schmücker.
Nicht nur die Weidetierhalter, sondern immer mehr Menschen im ländlichen Raum akzeptieren nicht länger, dass der Naturschutz ihnen allein die Folgen der Ausbreitung der Wölfe aufbürde. In Deutschland glaube man, dieser Problematik durch höhere Zäune, Herdenschutzhunde oder durch Flatterband begegnen zu können, während man die Wolfsgehege mit mehr als drei Meter hohen Zäunen und Überhang sichere.
Regulierung ins deutsche Jagdrecht aufnehmen
Während man in Frankreich das konventionelle „Wolfsmanagement“, den passiven Herdenschutz, für gescheitert erklärte und eine Wechselseitigkeit eingeführt habe, verlange man hier von den Tierhaltern ein hoffnungsloses Wettrüsten gegen Wölfe.
Wenn Politiker und Naturschützer sich bei ihren Vorschlägen auf „Problemtiere“ und Entschädigungen konzentrieren, gehe das laut Maik Gersonde, stellv. Vorsitzender des Fördervereins, an der Realität vorbei und werde der Dimension, die das Problem inzwischen angenommen habe, nicht im Mindesten gerecht. In Wirklichkeit sei es so, dass in jedem der Bundesländer Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen schon jetzt mehr Wölfe leben als in Schweden, wo längst eine Obergrenze eingeführt wurde.
Im Rahmen des Pressegesprächs beschrieb Dr. Burkhard Kirchhoff, Vorsitzender des Hannoveraner Bezirksverbandes Hannover, den Umgang mit den Wölfen sowie dessen aktuelle Verbreitung und Vermehrung. „Der Wolf kann bereits auf Grundlage des bestehenden europäischen Rechts in Deutschland in das deutsche Jagdrecht aufgenommen werden. Beispiele für eine gelungene Regulierung bieten etwa Schweden, Norwegen und Finnland, wo Weidetierhaltung und Wolfsschutz durch den Einsatz der Jagd und der Jäger konfliktarm nebeneinander bestehen“, so Kirchhoff.
Aktives Wolfsmanagement rechtlich möglich
„Die gezielte Entnahme von Wölfen (aktives Wolfsmanagement) ist nach internationalem und europäischem Recht grundsätzlich möglich. In einigen europäischen Ländern, wie beispielsweise im Nachbarland Frankreich, wird ein derartiges Management umgesetzt. da die Wölfe keine vom Aussterben bedrohte Wildart sind. Eine weitere ungehinderte Ausbreitung in der vom Menschen dicht besiedelten und für die landwirtschaftliche Nutzung und Nutztierhaltung entwickelten Kulturlandschaft, ist die Erhaltung einer gesunden europäischen Wolfspopulation weder erforderlich noch sinnvoll“, sind sich Gersonde, Kirchhoff und Schmücker einig.
Regulierung trägt zur Sicherheit bei
„Ein aktives Wolfsmanagement ist nicht nur für die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben von Menschen, sondern vor allem auch für den Schutz von Weidetieren, zur Erhaltung von Weidelandschaften, zum Schutz des übrigen Tierartenspektrums, sowie für die Gewährleistung der Sicherheit von Hochwasserschutz- und Seedeichen dringend erforderlich. Wölfe dringen in Gebiete und Kulturlandschaften vor, die für seine Wiederansiedlung definitiv ungeeignet sind, etwa intensiv genutzte Grünlandregionen sowie Almen, bei denen keine Präventionsmaßnahmen effektiv möglich sind“, sagte Schmücker.
Um Managementmaßnahmen, die der Artikel 16 der FFH-Richtlinie eröffne, rechtssicher anzuwenden, sei eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hin zu einer 1:1-Umsetzung von EU-Recht dringend erforderlich. Für die notwendige Regulierung der Wolfspopulation über die ordnungsgemäße Jagd sei eine Überführung des Wolfes aus Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie unerlässlich. Außerdem müsse der Wolf dem deutschen Jagdrecht unterstellt werden, so der Vorsitzende des Fördervereins.
Bei der Anzahl der Wölfe möchte sich der Förderverein an dem in Schweden angewandten Prinzip einer absoluten Untergrenze orientieren, bei deren Überschreitung Abschussrechte vergeben werden.
„Auf das etwas kleinere und dichter besiedelte Deutschland bezogen wären das etwa 200 Wölfe, die in Naturparks sowie auf Tagebaukippen und Truppenübungsplätzen ihr Zuhause finden könnten“, argumentieren Schmücker und Kirchhoff. Auch sprechen sie sich für ausgedehnte wolfsfreie Zonen aus: „Wo Menschen und Weidetiere sind, verbreitet der Wolf Angst und Schrecken und Tod –da hat er nichts zu suchen.“
Inhalte der Brüsseler Erklärung
Betroffene haben in der Brüsseler Erklärung ihre Forderungen niedergelegt:
- Das heutige Wolfsmanagement ist durch ein wirkliches Wildtiermanagement zu ersetzen.
- Wölfe sind wilde Tiere und zählen zu den erfolgreichsten Großraubtieren der Erde. Wölfe sind nicht vom Aussterben bedroht. (IUCN Status Least Concerned). Außerdem ist eine Populationsbegrenzung festzulegen und die überzähligen Wölfe sind zu entnehmen.
- Festlegung von Weidetierschutzzonen
- Ausrufen des günstigen Erhaltungszustandes für ganz Europa
- Hybriden sind der Landschaft zu entnehmen
Die Forderungen der Brüsseler Erklärung sind in detaillierter Form unter www.weidetierhaltung-wolf.de zu finden. Auf dieser Seite ist auch die Unterschriftenaktion einzusehen.
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