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Brandenburg

Streit um Abschussquote und erster „Wolf-Dialog“

Viel los in Brandenburg. Das Thema Wolf sorgt nicht nur bei Tierhaltern für Meinungsverschiedenheiten. Ministerin Mittelstädt bat darum, Staatssekretär Beyer von seinen Aufgaben zu entbinden. Gleichzeitig startet der „Dialog Wildtiermanagement Wolf“.

von Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) / Red. Quelle Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) erschienen am 16.09.2025
Mit dem „Dialog Wildtiermanagement Wolf“ möchte Brandenburg den sachlichen Dialog fördern und das Management zum Schutze der Weidetiere verbessern. Mehr dazu in der untersten Meldung. © scigelova/shutterstock.com
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Nachfolgend Auszüge aus Pressemitteilungen des Brandenburgischen Landwirtschaftsministeriums MLEUV. – jeweils durch einen horizontalen Strich getrennt. Auszüge der ersten Presseinformation liefern Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Erschienen am 11.08.2025

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Wolf

Seitdem bekannt wurde, dass die Bundesregierung den Erhaltungszustand für die Wolfspopulation zu der auch der brandenburgische Bestand gehört, mit „unbekannt“ an die EU gemeldet hat (Schafzucht-News), häufen sich zahlreiche Fragen.

Hat sich das Land Brandenburg der Unbekanntmeldung des Erhaltungszustandes für Wölfe in Brandenburg angeschlossen? Der Staatssekretär im brandenburgischen MLEUV, Gregor Beyer, hat deutlich dargelegt, dass das Land Brandenburg zweifelsfrei von einer sich insgesamt im günstigen Erhaltungszustand befindlichen Wolfspopulation ausgeht. Da Brandenburg sich jedoch nicht auf die biogeografischen Räume bezog, hat das Land – trotz erklärter abweichender Meinung – sich der EU-Position letztlich angeschlossen. Die Umweltministerkonferenz hatte die Befassung und Entscheidung zum Erhaltungszustand für Wölfe in Deutschland per einstimmigen Beschluss in die Hand der Staatssekretäre der Länder und des Bundes gelegt. In einer Reihe von Sitzungen und Telefonschalten der Staatssekretäre konnte jedoch keine Einigkeit in dieser Frage erzielt werden. Insbesondere der Bund hat weiterhin darauf gedrungen, dass der Erhaltungszustand gegenwärtig nicht als „günstig“ bezeichnet werden könne. Gleichzeitig hat er jedoch zugestimmt, dass die Meldung des Erhaltungszustandes zukünftig nicht mehr alle sechs Jahre, sondern jährlich an die EU erfolgt, was auch einer Position des Landes Brandenburg entspricht. Die Angabe des brandenburgischen Wolfsbestandes schwankt in der öffentlichen Darstellung zwischen 700 bis über 2.000 Tiere. Von welcher Bestandszahl geht das Ressort im Rahmen der gegenwärtigen politischen Vorhaben aus? Es ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, exakte Bestandszahlen für wildlebende Tiere zu benennen. Wissenschaftliche Studien belegen immer wieder über das gesamte Artenspektrum hinweg, dass es sich dabei allenfalls um grobe Schätzwerte handelt. Das MLEUV geht gegenwärtig davon aus, dass der brandenburgische Wolfsbestand zwischen 1.000 bis 2.000 Tieren liegen muss. In der Anhörung des Landtages wurde die These vertreten, dass Deutschland das beste Wolfsmonitoring hätte. Ist dies zutreffend? Bezogen auf den weltweiten Maßstab ist zu konstatieren, dass das deutsche Monitoring insgesamt internationalen Maßstäben kaum standhält. Auf wissenschaftlichen Fachkolloquien in Europa und weltweit wird immer wieder deutlich, dass die deutsche Art und Weise Wölfe in Rudeln zu ermitteln überaus kritisch bewertet wird. Das Landesamt für Umwelt (LfU) wird immer wieder für die von ihm betriebene Ermittlung der Wolfsbestandszahlen kritisiert. Ist angedacht, dieses Verfahren zu ändern? Das LfU als Fachbehörde des Landes ist angehalten ein Monitoring des Wolfsbestandes zu betreiben, das mit den Vorgaben des Bundes kompatibel ist. Insofern erweist es sich leider manchmal als Nachteil des Föderalismus, dass man ein als ungenügend erkanntes Verfahren zum Zwecke der Vergleichbarkeit über die Bundesländer hinweg zunächst fortführen muss. Die Strategie des MLEUV liegt daher darin, in den Grenzen des deutschen Verfahrens maximale Vergleichbarkeit zu erreichen, gleichzeitig aber auf der Bundesebene darauf hinzuarbeiten, das Monitoring für den Wolfsbestand in Deutschland zu überarbeiten. Dieser Aspekt soll auch Bestandteil des großen Wolfsplenums (siehe unten) werden. Der Präsident des Landesjagdverbandes hat kürzlich eine Abschussquote von 500 Wölfen jährlich gefordert. Ist das eine realistische Größe? Es steht allen Verbänden im Land Brandenburg frei, sich in diesen Fachfragen zu positionieren und damit einen Debattenbeitrag zu leisten. Richtig ist, dass man, wenn man einen Bestand an Wildtieren auf gleicher Bestandshöhe halten will, bezogen auf die Wolfsbestände jährlich ungefähr ein Drittel des Bestandes (Abschöpfen des Zuwachses) entnehmen muss. Hierzu vertritt das MLEUV jedoch die Auffassung, dass bei der Wiedereinführung eines aktiven Bestandsmanagements für den Wolf mindestens in den ersten zwei bis drei Jahren mit extremer Vorsicht herangegangen werden sollte, da das Ziel des aktiven Wolfsmanagements nicht nur die Begrenzung des Wolfsbestandes ist, sondern gleichzeitig auch die Erhaltung eines Bestandes, der einen positiven Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand der Population leistet. Daher plädiert das Ministerium gegenwärtig für eine Entnahmequote von lediglich 15 Prozent und folgt damit den Empfehlungen von Fachexperten. Im Lichte der als Arbeitsgrundlage angenommenen Wolfsbestände in Brandenburg und der angestrebten Entnahmequote ist eine Entnahme von 500 Wölfen pro Jahr daher gegenwärtig unrealistisch. Die Frage der Entnahmequote wird daher ein zentrales Thema beim bevorstehenden großen Wolfsplenum sein.

Erschienen am 08.09.2025

Ministerin Mittelstädt bittet, Beyer von seinen Aufgaben als Staatssekretär zu entbinden

Die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Hanka Mittelstädt, hat heute den Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke gebeten, Gregor Beyer von seinen Aufgaben als Staatssekretär zu entbinden und eine Prüfung einer anderen Verwendung im Landesdienst zugesagt.

Zu dem Antrag auf Entbindung kam es unter anderem, da Beyer vorschnell mit einer prozentualen Abschussquote des Wolfes an die Öffentlichkeit gegangen sei. Mittelstädt erklärte gegenüber dem rbb, ihr Staatssekretär habe sie mit seinen Aussagen in eine schwierige Situation gebracht.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist die Grundlage dafür, die Aufgaben (…) entschlossen anzugehen und zu bewältigen. Dieses Vertrauen war zuletzt nicht mehr gegeben. Mit dem Einverständnis von Herrn Beyer habe ich den Ministerpräsidenten Dr. Woidke heute gebeten, ihn von seinen Aufgaben als Staatssekretär zu entbinden. Ministerin Hanka Mittelstädt

Die Ministerin sagte dem Ministerpräsidenten jedoch auch zu, für Beyer eine „weitere Verwendungsmöglichkeit im Landdienst“ zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten. Sie bedankte sich abschließend bei Beyer für seinen Einsatz und seine Arbeit.

Beyer befindet sich im Urlaub, daher wird der Leiter der Abteilung Naturschutz, Nationale Naturlandschaften und Bildung für nachhaltige Entwicklung, Dr. Frank Reichel, gemäß der bestehenden Vertretungsregelung des Ministeriums die Aufgaben des Staatssekretärs übernehmen.


Neben den Spannungen zwischen Mittelstädt und Beyer kam es zum ersten am 11. September 2025 zum ersten Wolfsplenum, auf welchem das Wolfsmonitoring besprochen und verbessert werden soll.

Erschienen am 11.09.2025

Auftaktveranstaltung „Dialog Wildtiermanagement Wolf“

Gemeinsam mit über 50 Teilnehmenden nahm Ministerin Hanka Mittelstädt in Potsdam den ersten „Dialog Wildtiermanagement Wolf“ zum Umgang mit dem Wolf in Brandenburg auf. Eingeladen waren Vertreter der Landnutzerverbände, Tierhalterverbände, Tierschutzverbände, Umwelt- und Naturschutzverbände, wissenschaftliche Einrichtungen und Institutionen sowie Landkreise und die zuständigen Behörden.

Mittelstädt erklärte im Nachgang der Fachtagung: „Mit dem Dialog Wildtiermanagement Wolf möchten wir alle beteiligten Akteure für einen breiten und sachlichen Dialog an einen Tisch holen und gemeinsam Lösungen finden, wie wir mit der fast flächendeckenden Verbreitung des Wolfs in Brandenburg und auf die sich derzeit ändernde Rechtslage auf EU- und Bundesebene umgehen. Die heutige Veranstaltung bildet dafür den Auftakt.“

Bei der Fachtagung wurden mit Impulsvorträgen die aktuelle Situation des Wolfes in Brandenburg und die rechtlichen Rahmenbedingungen dargelegt. Vertreter der Technischen Universität Dresden führten danach in ihren Vorträgen die wissenschaftliche Sicht auf die Akzeptanz von Wildtieren sowie Handlungsempfehlungen für das Wolfsmanagement aus. In moderierten Diskussionen wurden im Anschluss die Themen Herdenschutz/Prävention sowie Bestandsmanagement debattiert.

Erstellung des Wolfsmanagementplans bis Herbst 2026

Mittelstädt erläuterte: „Für uns ist dies der Start für einen Beteiligungsprozess mit dem Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz für den Wolf zu stärken und einen effektiven Herdenschutz für die Weidetierhalter zu unterstützen. Dazu gehört eine Vielzahl von Maßnahmen: aus unserer Sicht unter anderem auch die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Es geht uns nicht um Abschussquoten als Selbstzweck (…). Wir wollen die Weidetierhalter dort nachhaltig unterstützen, wo Herdenschutz nicht möglich ist oder nicht ausreicht.“

Bis dahin wird das Ministerium mit einem Maßnahmenbündel die Voraussetzungen schaffen, in realen Problemlagen einfacher, schneller und wirksamer zu handeln. Dazu gehört neben der Aufnahme des Wolfs in das brandenburgische Jagdrecht de Inkraftsetzung einer überarbeiteten Wolfsverordnung. Ziel ist es, die jagdrechtlichen Neuregelungen gemeinsam mit der Wolfsverordnung im ersten Quartal 2026 in Kraft zu setzen.

Eine Anpassung an neue bundesrechtliche Regelungen wird dann im Laufe des Jahres 2026 erfolgen.

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