
Länder stellen Forderung an Bundesrat
Wie soll künftig in Deutschland und Europa mit Wölfen umgegangen werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagene Entschließung, die am 11. April 2025 bei der 1053. Sitzung des Bundesrates zur Abstimmung steht.
von Bundesrat Kompakt Quelle Bundesrat Kompakt erschienen am 08.04.2025In der Berner Konvention – einem völkerrechtlichen Vertrag des Europarates über den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen – wurde der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Somit habe auf europäischer Ebene ein Umdenken stattgefunden, heißt es in der Begründung der Entschließung.
Die Bundesregierung solle sich nun in Brüssel für eine schnelle Anpassung des Schutzstatus in der bestehenden Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) einsetzen, die derzeit noch das Jagen von Wölfen verbiete. Auch eine Definition des Begriffes „Population“ in der FFH-Richtlinie könne hier nachgetragen werden.
Steigende Zahl an Wölfen
Die Bundesregierung müsse zudem die notwendigen nationalen Rechtsänderungen vorbereiten, um den Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufnehmen zu können. Die steigende Zahl an Wölfen führe insbesondere bei der Landbevölkerung zu anhaltenden Sorgen, argumentieren die beiden antragstellenden Länder. Zäune und Hunde seien wichtig und richtig: Es bestehe aber darüber hinaus dringender Handlungsbedarf.
Auch solle die Bundesregierung Regelungen schaffen, um durch Wölfe verursachte Schäden in der Nutztierhaltung auf ein verträgliches Maß zu begrenzen.
Ausschüsse sehen Änderungsbedarf
Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nationale Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nur in einer stark veränderten und abgeschwächten Fassung anzunehmen. Darin wird betont, dass wolfsabweisende Schutzmaßnahmen von entscheidender Bedeutung seien, um den Verlust von Weidetieren zu reduzieren und die Koexistenz von Weidetieren und Wölfen zu ermöglichen. Die Bundesregierung solle daher aufgefordert werden, sich bei der EU für die weitere und stärkere Unterstützung für das Deich-, Alm- und Weidemanagement einzusetzen.
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, auf die Forderung einer Definition von „Population“ in der FFH-Richtlinie zu verzichten, um die schnelle Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten.
Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
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