
2025 brachte Fortschritte doch Sorgen bleiben
Die Vorsitzende des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Susanne Petersen, sieht Fortschritte im Umgang mit dem Wolf, aber auch weiteren Handlungsbedarf.
von Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. erschienen am 11.12.2025Petersen in einer Pressemitteilung vom 11. Dezember 2025: „2025 hat uns beim Herdenschutz einen Schritt weitergebracht. Aber das heißt nicht, dass der Wolf uns Schaf- und Ziegenhaltern keine Sorgen mehr macht. Ich hoffe sehr, dass der Rückgang der Wolfsübergriffe in Mecklenburg-Vorpommern trotz einer höheren Zahl an Wolfsrudeln nicht nur eine Momentaufnahme ist, sondern verstetigt werden kann. Es scheint, dass verstärkte Herdenschutzmaßnahmen und der damit verbundene finanzielle Aufwand und die erhebliche zusätzliche Arbeit der Tierhalter Wirkung zeigen. Damit wird aber auch deutlich, dass die dauerhafte Förderung der Präventionsmaßnahmen dringend notwendig ist.
Wir begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission, den Wolf von „streng geschützt“ in den Status „geschützt“ übernommen zu haben. Ebenso ist die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes für den größten Teil Deutschlands ein Fortschritt, um die Wölfe, die Schäden anrichten, auch entnehmen zu können. Bisher ist an diesen fehlenden Voraussetzungen und der fehlenden Rechtssicherheit oft die Entnahme von schadenstiftenden Wölfen gescheitert.
Letztlich arbeitet nun auch die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf, mit dem der Wolf ins Jagdrecht überführt werden soll. Bisher bietet der Entwurf nicht viel mehr als einen Rahmen, der durch eine Rechtsverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums und vor allen Dingen durch Managementpläne der Länder noch ausgefüllt werden muss. Dies erfordert noch erhebliche Zeit und erst dann wird man sagen können, ob es wirkliche Fortschritte bei der Eindämmung der Wolfsübergriffe geben könnte. Im Moment hat man den Eindruck, dass die Bundesregierung die Verantwortung für den Umgang mit dem Wolf im Wesentlichen auf die Bundesländer übertragen will.
Schließlich gab es bereits im Bundesnaturschutzgesetz § 45a eine Regelung, die die Entnahme übergriffiger Wölfe ermöglichen sollte. Allerdings scheiterte die Umsetzung oft an bürokratischen und realitätsfernen Vorgaben. Es bleibt zu hoffen, dass die neuen rechtlichen Vorgaben einen praxisnahen Umgang mit übergriffigen Wölfen ermöglichen. Dann könnte auch für 2026 gesagt werden, dass wir beim Schutz unserer Schafe und Ziegen vor dem Wolf einen Schritt weitergekommen sind.“









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