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Förderverein der Deutschen Schafhaltung e.V.

Forderung: günstigen Erhaltungszustand des Wolfes anerkennen

Im Zuge der Senkung des Schutzstatus des Wolfes fordert der Förderverein der Deutschen Schafhaltung e.V. in einer Pressemitteilung die Bundesregierung auf, sie solle den Weg für ein aktives Wolfs-Bestandsmanagement freimachen.

von Förderverein der Deutschen Schafhaltung e.V., Red. Quelle Förderverein der Deutschen Schafhaltung e.V., Deutscher Jagdverband e.V. erschienen am 16.06.2025
Trotz einer deutlich höheren Zahl an Wölfen als in vielen Nachbarstaaten bleibe Deutschland bei der Regulierung untätig. Dies habe gravierende Folgen für die Weidetierhaltung und die ländlichen Räume, so der Förderverein der Deutschen Schafhaltung e.V. © Förderverein der Deutschen Schafhaltung e.V.
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Das ist geschehen

Der Rat der Europäischen Union hat am 6. Juni 2025 die Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) angenommen, mit der das Schutzniveau für den Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ geändert wird. Mehr

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) teilte am 12. Juni 2025 mit, dass für die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes einer Tierart in erster Linie der Bestand im jeweiligen Mitgliedsstaat zählt.

Das sagt Schmücker

Deutschland müsse nun auf nationaler Ebene tätig werden und einen „günstigen“ Erhaltungszustand des Wolfes melden. „Es kann nicht sein, dass Weidetierhalter jeden Tag um ihre Existenz kämpfen, während der politische Wille zur Regulierung weiter blockiert wird“, sagt Wendelin Schmücker, Vorsitzender des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung e.V. (FDS). „Die Wolfspopulation wächst rasant. Wir brauchen ein faires Wolfsmanagement, das Weidetiere schützt und nicht politische Symbolpolitik betreibt.“

In der Pressemitteilung betont der FDS, dass zahlreiche Gutachten und Monitoringberichte belegen, dass die Ausbreitung der Wölfe eine drängende Herausforderung für den ländlichen Raum sei und keine Frage des Naturschutzes.

Blick in Nachbarländer

In Frankreich und Schweden wurde der günstige Erhaltungszustand festgestellt, obwohl in beiden Länder weniger Wölfe sind als in Deutschland. Außerdem werde dort bereits auf Basis des bestehenden EU-Rechts aktiv reguliert, so der FDS.

Der EuGH stellte fest, dass auch Wölfe in benachbarten EU-Staaten oder Drittländern bei der Bewertung berücksichtigt werden dürfen, um den Zustand der Population zu bewerten.

Der Förderverein fordert:

  • den günstigen Erhaltungszustand für den Wolf offiziell festzustellen,
  • aktuelle Monitoringdaten aus 2023 bis 2025 zu melden,
  • den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen.

Deutscher Jagdverband e.V.: „Ohrfeige für deutsche Wolfspolitik“

Auch der Deutsche Jagdverband e.V. vertritt eine ähnliche Meinung wie der Förderverein der Deutschen Schafhaltung e.V. und fordert die Bundesregierung auf, „eine realistische Einschätzung des Wolfsbestandes vorzunehmen.

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