
Bundesrat nimmt Stellung zum Gesetzentwurf
Der Wolf soll ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden – dies sieht ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung vor, zu dem sich der Bundesrat am 30. Januar 2026 geäußert hat.
von Red./BundesratKOMPAKT Quelle BundesratKOMPAKT erschienen am 30.01.2026In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat das Ziel des Entwurfs, ein Bestandsmanagement für Wölfe im Bundesjagdgesetz einzuführen. Die Länder bemängeln jedoch, dass mit dem Gesetz Vorgaben aus Brüssel übererfüllt würden. So verlange das Europarecht lediglich, dass ein Bejagungssystem mit dem Aufrechterhalten oder Wiederherstellen eines günstigen Erhaltungszustandes vereinbar sei.
Der Gesetzentwurf enthalte hingegen weitere Vorgaben, die von den Landesbehörden aufwendig zu prüfen wären. Die Bundesregierung solle daher die Regelungen weniger bürokratisch gestalten und auf ein Mindestmaß reduzieren.
Der Bundesrat schlägt auch eine Lockerung des Verbots vor, wild lebende Wölfe zu füttern, wobei das Anlocken, um sie zu erlegen (sogenannte Kirrung), möglich bleiben soll.
Pläne der Bundesregierung
Mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz sollen die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und einem günstigen Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen können. Ziel sei es, die Zahl der Wölfe in diesen Gebieten zu reduzieren, so die Bundesregierung. Vorgesehen ist eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober.
Wenn Wölfe Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde überwunden und dabei Nutztiere verletzt oder getötet haben, sollen sie nach dem Gesetzentwurf unabhängig vom regionalen Erhaltungszustand leichter bejagt werden können. Dies soll auch in Regionen gelten, in denen präventiver Herdenschutz, etwa durch Zäune, nicht oder nur eingeschränkt möglich ist – beispielsweise in Teilen der Alpen oder an den Küsten. Die Länder können dort bestimmte Weidegebiete ausweisen, in denen der Schutz von Nutztieren durch den Abschuss von Wölfen sichergestellt werden soll.
Zunehmende Gefahr für Weidetiere
Zwar sei die Rückkehr des Wolfs in Deutschland und Europa ein großer Erfolg der Artenschutzpolitik, heißt es in der Gesetzesbegründung. Mit steigenden Wolfszahlen nehme jedoch auch die Gefahr für Herden- und Weidetiere zu. So seien im Jahr 2024 bundesweit bei rund 1100 Übergriffen rund 4300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Im selben Jahr seien rund 23,4 Millionen Euro für Herdenschutzmaßnahmen aufgewendet worden. Hinzu kämen etwa 780 000 Euro an Ausgleichszahlungen für betroffene Tierhalter.
Nun ist der Bundestag am Zug. Er kann entscheiden, ob er die Anregungen der Länder aufnimmt.







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