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Agrarpolitik | Wolf

Bundesrat fordert besseres Wolfsmanagement

Wie soll künftig in Deutschland und Europa mit Wölfen umgegangen werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen eingebrachte Entschließung, die der Bundesrat am 11. April 2025 gefasst hat.

von Redaktion Quelle Bundesrat Kompakt, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg, Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpomm erschienen am 16.04.2025
Grauer Wolf (Canis lupus) © Holly Kuchera/shutterstock.com
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Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für eine schnelle Anpassung des Schutzstatus in der bestehenden Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union einzusetzen, die derzeit noch das Jagen von Wölfen verbietet.

Schutzstatus in Berner Konvention herabgesetzt

In der Berner Konvention – einem völkerrechtlichen Vertrag des Europarates über den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen – wurde bereits der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Somit habe auf europäischer Ebene ein Umdenken stattgefunden, heißt es in der Begründung zur Entschließung.

Bundesweites Jagdrecht und bessere Regelungen gefordert

Die Bundesregierung müsse zudem die notwendigen nationalen Rechtsänderungen vorbereiten, um den Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufnehmen zu können. Die steigende Zahl an Wölfen führe insbesondere bei der Landbevölkerung zu anhaltenden Sorgen, argumentiert der Bundesrat. Zäune und Hunde seien wichtig und richtig: Es bestehe aber darüber hinaus dringender Handlungsbedarf.

Auch solle die Bundesregierung Regelungen schaffen, um durch Wölfe verursachte Schäden in der Nutztierhaltung auf ein verträgliches Maß zu begrenzen.

Ausblick

Die Entschließung wird an die Bundesregierung weitergeleitet. Wann diese sich damit auseinandersetzt, ist gesetzlich nicht geregelt.


Aussage des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern

Zur Zustimmung im Bundesrat zu einem Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommer „Entschließung des Bundesrates zum künftigen Umgang mit dem Wolf in Deutschland und Europa“ stellt die Vorsitzende des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Susanne Petersen fest:

„Mit dem Antrag wurde die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die nationale Bewertung und Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes auf einer Basis sicherzustellen, die der Realität Rechnung trägt. Die FFH-Richtlinie der EU fordert den günstigen Erhaltungszustand für eine Entnahme des Wolfes. Nur dort, wo dieser nicht gefährdet wird, können auch geschützte übergriffige Wölfe entnommen werden.

Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission regelmäßig einen Bericht über den Erhaltungszustand des Wolfes liefern. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung den Erhaltungszustand des Wolfes in Mecklenburg-Vorpommern mit 19 Wolfsrudeln oder in Brandenburg mit weit über 50 Rudeln als gefährdet einschätzt, wie es in einem Berichtsentwurf für 2025 heißen soll. Hier sind dringend realistische und aktuelle Daten erforderlich, damit nicht weiterhin die Entnahme von übergriffigen Wölfen vor den Gerichten scheitert. Der Appell des Bundesrates an die neue Bundesregierung ist daher als eine wichtige Forderung zu begrüßen und es bleibt zu hoffen, dass die Zahlen für den diesjährigen Bericht den Realitäten angepasst werden.“


Aussage des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat die Entscheidung erfreut zur Kenntnis genommen:

„Bislang ist es nicht gelungen, rechtssichere Regelungen zum aktiven Wolfsmanagement auf Bundesebene zu schaffen. Diese Regelungslücke muss der Bund nun alsbald schließen, denn die Schäden durch die Art Wolf in der Nutztierhaltung müssen auf ein tragbares Maß begrenzt werden. Dabei ist es wesentlich, dass das Bewertungssystem für die Art Wolf sich an der realen Bestandssituation und nicht an dem theoretischen Ansatz der bioregionalen Regionen orientiert. Ich fordere seit Langem, das Management lokaler Wolfsbestände zukünftig flexibler zu gestalten. Dem sind wir nun einen Schritt nähergekommen.“


Aussage des Landes Brandenburg

Nachdem der Bundesrat am 11. April 2025 der Bundesratsinitiative der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt hatte, um die Wolfsbestände in Deutschland besser regulieren zu können und den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, erklärte die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Hanka Mittelstädt:

„Wir sind sehr froh, dass eine Mehrheit der Bundesländer in Deutschland die Notwendigkeit erkannt hat, ein effektiveres Wolfsmanagement einzuführen, um die Bestände besser regulieren zu können. Es geht uns dabei nicht darum, den Wolf wieder aus Deutschland zu vertreiben, sondern seine Bestände so zu regulieren, dass auch die berechtigten Interessen der Bevölkerung im ländlichen Raum und der Weidetierhalter berücksichtigt und die durch den Wolf verursachten Schäden in den Weidetierbeständen unseres Landes nachhaltig verringert werden.“

Die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern seien bundesweit ein Vorreiter. „Und wir sind auch sehr froh, dass unsere Forderungen nun auch ihren Niederschlag im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung gefunden haben“, erklärte die Ministerin.

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