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Agrarpolitik

Aktuelle Stimmen zum Thema Wolf

Die Meldungen zum Thema Wolf überschlagen sich – nicht zuletzt, seitdem der Schutzstatus des Wolfes EU-weit von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gesenkt wurde. Wir haben für Sie einige Meinungen der Schafhalter, Bauernverbände und Naturschutzorganisationen zusammengestellt.

von Redaktion Quelle Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern, Landvolk Niedersachsen, Bayerischer Bauernverband, Hessischer Bauernverband, NABU, BUND, Gesellschaft zum Schutz des Wolfes erschienen am 02.07.2025
© Julia Bächtle
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Die vorgestellten Beiträge und Auszüge aus Pressemitteilungen und Nachrichten beziehen sich auf den durch den Europäischen Rat bestätigten Beschluss des EU-Parlaments. Dieser Beschluss sieht die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs in der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von „streng geschützt“ auf „geschützt“ vor.

Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern

Bewegung beim Thema Wolf – Hoffnung für Schafhalter?

Jürgen Lückhoff, Wolfsbeauftragter Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern

Nachdem in den Anlagen der Berner Konvention der Wolf von „streng geschützt“ in „geschützt“ überführt wurde, haben auch die EU-Kommission, das EU-Parlament und der EU-Ministerrat der entsprechenden Änderung in den Anlagen der FFH-Richtlinie zugestimmt.

Jetzt ist also die Bundesregierung gefragt. In der Koalitionsvereinbarung heißt es: „Wir unterstützen den Herdenschutz und setzen den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes national um. Wir nehmen den Wolf umgehend ins Jagdrecht auf und erneuern dabei das Bundesjagdgesetz punktuell.“

Das erweckt Hoffnungen. Wir wollen unsere Tiere schützen, leisten Herdenschutz und nehmen dafür viel zusätzliche Arbeit in Kauf, ohne hundertprozentige Sicherheit zu bekommen. Aber Herdenschutz muss leistbar sein. Darum ist eine entsprechende Unterstützung durch den Bund dringend erforderlich. Der fehlende Bundeshaushalt für 2025 zeigt auch für Schafhalter Wirkung. Und zwar dort, wo die Bundesländer entsprechende Förderungen ausgesetzt haben, weil ihnen z. B. die Bundesmittel für die GAK-Förderung fehlen.

Spannend bleibt die angekündigte nationale Umsetzung der Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes. Kommt es in Deutschland wirklich zu einem Wolfsmanagement oder gibt es nur ein paar kosmetische Korrekturen?

Ähnlich ist es mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Sie alleine bedeutet noch keinen Fortschritt, wenn der Wolf, wie in zahlreichen Landesjagdgesetzen verankert, weiterhin nicht bejagt werden darf. Die Schafhalter brauchen die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den örtlichen Jagdberechtigten. Aber sie brauchen auch die Gewissheit, dass eine Aufnahme ins Jagdrecht weitere Belastungen und Zumutungen für sie ausschließt.

Die Bewertung des Erhaltungszustandes ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Entnahmegenehmigung übergriffiger Wölfe. Hier ist die Bundesregierung gefordert, der EU-Kommission die in diesem Jahr fällige nationale Bewertung des Erhaltungszustandes auf einer realitätsgerechten und aktuellen Grundlage zu liefern.

In der Koalitionsvereinbarung kündigt die Bundesregierung eine Reform des Verbandsklagerechts an. Es wäre sicher kein Nachteil, wenn durch eine solche Änderung künftig verhindert werden könnte, dass eine NGO aus Niedersachsen die Entnahme eines übergriffigen Wolfes in Sachsen unmöglich macht.

Nicht nur die Schafhalter werden in Zukunft mit dem Wolf leben müssen. Aber dieses „leben“ muss eben auch zumutbar und leistbar sein.


© Tomas Hulik/shutterstock.com

Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V.

Ausweitung des Herdenschutzes dringend benötigt

LPD, 26. Juni 2025 – Red.

Während auf EU- und Bundesebene beim Thema Wolf Bewegung zu erkennen ist, herrscht in Niedersachsen nach Ansicht des Landvolks Niedersachsen weiterhin Stillstand. Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen und Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement (AAW), kritisiert: „Christian Meyer duckt sich als zuständiger Umweltminister einmal mehr weg.“ Trotz neuer Handlungsspielräume durch die EU stuft Ehlers den Einsatz des niedersächsischen Umweltministers als unzureichend ein. Dabei könne Meyer eine ganze Menge vorantreiben, wenn er wollte – ist sich das Aktionsbündnis einig.

„Wir erwarten, dass der Umweltminister Verantwortung übernimmt und sich aktiv für den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs stark macht – statt auf Entscheidungen aus Berlin oder Brüssel zu warten“, sagt Ehlers gegenüber dem Landvolk-Pressedienst (LPD). Mit der Absenkung des Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene von „streng geschützt“ auf „geschützt“ sei der Weg für ein flexibleres Wolfsmanagement geebnet.

56 Wolfsrudel, vier Paare und drei Einzelwölfe sind aktuell in Niedersachsen nachgewiesen. Selbst Meyer sehe den Wolf als nicht mehr vom Aussterben bedroht, damit den günstigen Erhaltungszustand als erreicht und den Erhalt von mindestens 44 Rudeln in Niedersachsen für angemessen. Für das AAW ist dies mehr als erreicht. Dass der günstige Erhaltungszustand in anderen Bundesländern noch nicht der Fall ist, dürfe nicht zu Lasten der heimischen Tierhalter gehen. Andernfalls drohe das Ende der Weidetierhaltung in weiten Teilen Niedersachsens.


Bayerischer Bauernverband

Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung braucht zügige Umsetzung im Bund

BBV, 10. Juni 2025 – Red.

„Diese Entscheidung [die Senkung des Schutzstatus] war überfällig und ist ein deutliches Signal, das auch beim deutschen Gesetzgeber so gehört werden sollte“, sagt Stefan Köhler, Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbands (BBV).

Durch die rechtsgültige Anpassung in der FFH-Richtlinie können die Mitgliedsstaaten den Abschuss von Wölfen in der nationalen Gesetzgebung erleichtern – müssen das aber nicht. „Jetzt kommt es wirklich darauf an, dass die Bundesregierung und das zuständige Ministerium den Beschluss zügig in deutsches Recht umsetzen, denn für Weidehalter zählt jeder Tag“, so Köhlers Appell.

„Für Tierhaltungsbetriebe in den betroffenen Regionen wie unter anderem die bayerischen Alm- und Alpwirtschaften, ist das eine existenzbedrohende Situation“, sagt Köhler. „Wir zählen deshalb jetzt auf das schnelle Handeln der Bundesregierung, damit ein nachhaltiges Wolfsmanagement die Koexistenz von Wolf und Weidewirtschaft möglich macht.“


Hessischer Bauernverband (HBV)

„Ein Wechsel in der Wolfspolitik ist unumgänglich“

HBV, 12. Mai 2025 – Red.

Die Entscheidung, den Schutzstatus zu senken, schaffe die dringend notwendige Grundlage für ein praxistaugliches Wolfsmanagement in Deutschland und insbesondere in Hessen.

„Die zunehmende Ausbreitung des Wolfes stellt für unsere Weidetierhalter eine existenzielle Bedrohung dar. Die EU hat nun ein deutliches Signal gesendet: Die Regulierung der Wolfspopulation ist kein Tabuthema mehr, sondern Voraussetzung für den Erhalt unserer Weidewirtschaft“, erklärt HBV-Präsident Karsten Schmal.

Die bisherigen rechtlichen Hürden hätten ein effektives Bestandsmanagement verhindert und die Sorgen der Tierhalter über Jahre hinweg ignoriert, so Schmal. Die Entscheidung des EU-Parlaments sei daher ein überfälliger Schritt, um auf europäischer Ebene den Weg für die nationale Umsetzung freizumachen.

Der Hessische Bauernverband fordert nun, dass die Bundesregierung sich klar zur Herabstufung des Schutzstatus bekennt.

Schmal: „Ein Wechsel in der Wolfspolitik ist unumgänglich – wir brauchen klare rechtliche Grundlagen für eine reguläre Bestandskontrolle und eine schnelle Entnahme von Problemwölfen.“

„Nur mit einem gesunden Gleichgewicht zwischen Artenschutz und landwirtschaftlicher Praxis können wir langfristig die Offenhaltung unserer Kulturlandschaft sichern“, so Schmal abschließend.


© Bildagentur Zoonar GmbH/shutterstock.com

BUND Landesverband Brandenburg, NABU Brandenburg, Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.

Gemeinsames Positionspapier fordert: Keine Wolfsabschussquote in Brandenburg

BUND, NABU, GzSdW, 23. Juni 2025 – Red.

In Brandenburg gibt es politische Bestrebungen zur Einführung einer Abschussquote für den Wolf. Dafür möchte das zuständige Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bis zum Sommer eine Jagdgesetznovelle vorlegen. Die Brandenburger Umweltverbände BUND und NABU haben eine gemeinsame Position formuliert, die auch bereits im laufenden Verfahren eingebracht wurde. Die Positionierung wird unterstützt vom bundesweit tätigen Umwelt- und Naturschutzverband Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW).

Karl-Heinz Marschka, stellvertretener Vorsitzender des NABU Brandenburg sagt dazu: „Besonders kritisch sehen wir, dass es keinen erwiesenen Zusammenhang zwischen dem pauschalen Abschuss von Wölfen und der Reduzierung von Weidetierrissen kommt. Eine Quotenjagd könnte sogar Probleme verschärfen, wenn dadurch Rudelstrukturen zerstört werden und aus Not bevorzugt Weidetiere als Beute dienen. Deshalb lehnen wir eine Wolfsabschussquote für Brandenburg entschieden ab!“

Carsten Preuß, Landesvorsitzender des BUND Brandenburg ergänzt: „Eine Abschussquote für den Wolf ist reine Symbolpolitik und ist mit vielen offenen und bisher unbeantworteten Fragen verbunden. (…) Als Umweltverbände unterbreiten wir stattdessen einen pragmatischen Kompromiss, der die Interessen des Artenschutzes und denen der Nutztierhaltenden vereint. Und das ganz ohne Überführung des Wolfes ins Jagdrecht! Ein schneller Schutz von Weidetieren in Brandenburg gelingt vor allem durch eine zielgerichtete und vereinfachte Entnahme von problematischen Einzelwölfen nach einem Riss. Dafür brauchen wir qualifizierte Jägerinnen und Jäger, die Revier-übergreifend handeln können und ein effizientes Zusammenspiel der Behörden.“

Nicole Kronauer, 1. Vorsitzende der GzSdW unterstützt die Position und betont: „Der Herdenschutz ist die essenzielle Voraussetzung dafür, dass Weidetiere effektiv geschützt und die Zahl der Wolfsübergriffe reduziert werden. Das belegen auch die Zahlen. Im Jahr 2024 waren in 88 % der Wolfsübergriffe die Weidetiere nicht gemäß den Empfehlungen des Landesamtes für Umwelt geschützt. Der Herdenschutz muss flächendeckend ausgebaut werden, indem Weidetierhaltende ausreichend unterstützt und beraten werden. Dafür müssen in den Ländern, aber auch im Bund genügend Mittel bereitgestellt werden, die unbürokratisch an die Weidetierhaltenden ausgezahlt werden können.“


NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V.

Deutschland muss Wolf auf Basis wissenschaftlicher Standards bewerten

NABU, 12. Juni 2025 – Red.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 12. Juni 2025 ein Urteil zum Umgang mit dem Wolf in Estland gefällt, das richtungsweisend für die Auslegung von Schutzvorgaben in der gesamten EU ist. Demnach zählt für den Schutz bedrohter Arten wie dem Wolf der günstige Erhaltungszustand in jedem einzelnen Land. Es reicht hingegen nicht, die Tiere in einem größeren, grenzüberschreitenden Gebiet gemeinsam zu betrachten, zum Beispiel im gesamten baltischen Raum.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger nimmt dazu Stellung: „Das Urteil bringt wichtige Klarheit: Wenn es um den Erhalt geschützter Arten geht, tragen alle EU-Staaten Verantwortung – nicht nur gemeinsam, sondern auch jeder für sich. Dies gilt dabei nicht nur für den Wolf, sondern für viele weitere bedrohte Arten in Europa.“

Das Urteil hat auch Strahlkraft für Deutschland, wenn in den nächsten Wochen nach Brüssel gemeldet wird, wie es um den Erhaltungszustand des Wolfs hierzulande steht, so Krüger: „Das Urteil macht deutlich: Deutschland trägt Verantwortung, den Zustand des Wolfs auf Basis belastbarer Daten und wissenschaftlicher Standards zu bewerten. Und selbst wenn der Wolf in manchen Regionen gut dasteht, heißt das nicht, dass der Schutz beendet ist – im Gegenteil: Die EU-Vorgaben verlangen, dass die Länder weiter aktiv zum Erhalt beitragen – auch Deutschland.“


Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW)

Wolfsentnahmen bringen keine Besserungen für Weidetierhalter

GzSdW, 8. Mai 2026 – Red.

Am 8. Mai 2025 hat das EU-Parlament in einem sogenannten Schnellverfahren den Schutzstatus des Wolfs (…) herabgesetzt. Die GzSdW schreibt, dabei handle es sich, „wie schon im Rahmen der Herabstufung durch die Berner Konvention, um eine ausnahmslos politische Entscheidung unter dem Druck populistisch agierender Lobbyverbände.“ Eine solche Abstufung dürfe jedoch im europäischen Artenschutzrecht nur aufgrund einer streng wissenschaftlicher Grundlage erfolgen.

Die wissenschaftliche Einschätzung zum Wolfsbestand in Europa sei laut GzSdW mit der jetzigen Änderung nicht in Einklang zu bringen. „Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht des europäischen Artenschutzes und basiert nicht auf wissenschaftlichen Fakten,“ so Nicole Kronauer, erste Vorsitzende der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.

Dem vermeintlichen Ziel, nämlich problemorientierte Lösungen hinsichtlich der Koexistenz mit Spitzenprädatoren wie dem Wolf, insbesondere für die Weidetierhalter, zu schaffen, wird durch diese Herabstufung nach Ansicht der GzSdW ein Bärendienst erwiesen. „Denn die mit der Herabsenkung erhoffte erleichterte Entnahme einzelner Tiere oder gar die flächendeckende Bejagung wird nach den bislang gemachten Erfahrungen nicht dazu führen, Rissgeschehen effektiv zu vermeiden. Der Ausbau, die unbürokratische Förderung und konsequente, wissenschaftsbasierte Weiterentwicklung von Herdenschutzmaßnahmen allerdings schon“, so Kronauer weiter.

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