Neue alte Wolfsverordnung
Die bayerische Staatsregierung hat am 15. Oktober nach Abschluss der Verbändeanhörung die neu erlassene Wolfsverordnung beschlossen. Die Wolfsverordnung bleibt inhaltlich gegenüber der bisherigen Verordnung unverändert.
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Die Wolfsverordnung musste nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) neu erlassen werden, weil der VGH im Juli dieses Jahres die bislang geltende Wolfsverordnung aus formalen Gründen für unwirksam erklärt hatte. Tatsächlich nicht aus inhaltlichen Erwägungen, sondern wegen Unterbleibens der gesetzlich vorgeschriebenen Verbändeanhörung.
Die Frage, ob die Bayerische Wolfsverordnung und deren Ausführungsverordnung inhaltlich korrekt sind, hatte das Gericht nicht entschieden.
Umweltverband will klagen
Die alte Verordnung hatte das VGH nach einer Klage des Bund Naturschutz (BN) zu Fall gebracht. Der BN kündigte umgehend an, auch gegen die neue Verordnung zu klagen. „Die inhaltlichen Mängel sind offensichtlich. Die Staatsregierung handelt hier grob fahrlässig und verschwendet Zeit und Steuergelder“, so BN-Vorsitzender Richard Mergner. Die Verordnung setzte sich über geltendes nationales und europäisches Naturschutzrecht hinweg.
Laut Thorsten Glauber, Bayerischer Umweltminister, werde sich der Freistaat gegenüber Bund und EU auch zukünftig für erweiterte rechtliche Möglichkeiten beim Umgang mit dem Wolf sowie für eine Absenkung des Schutzstatus einsetzen. Die EU habe erst kürzlich den Weg dafür freigemacht, dass eine Absenkung des Schutzstatus im Rahmen der Berner Konvention erfolgen könne. "Für den Umgang mit dem Wolf sind Rechtsänderungen durch EU und Bund erforderlich", erklärte Glauber.
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