Brüssel hat geliefert - Verzögerungen jetzt auf Bundesebene?
- Veröffentlicht am

Im Dezember 2024 wurde durch eine Änderung der Anhänge der Berner Konvention der Wolf von „streng geschützt“ in „geschützt“ umgewidmet. Nachdem Anfang März 2025 eine mögliche Widerspruchsfrist gegen diese Änderung abgelaufen war, hat die EU-Kommission umgehend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegt, mit der die Änderungen auch in der FFH-Richtlinie erfolgen sollen. Diesen Vorschlag hat die EU-Kommission inzwischen dem Bundesrat zugeleitet, ebenso wie allen anderen Mitgliedstaaten, damit diese darüber beraten. Man kann also sagen, Brüssel hat geliefert. In Deutschland haben die Fachausschüsse des Bundesrates in der letzten Märzwoche darüber beraten, informiert Jürgen Lückhoff, Wolfsbeauftragter des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern.
Anträge an die Bundesregierung
In den Ausschüssen des Bundesrates wird aktuell ebenfalls ein Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beraten. In Erwartung der Änderungen der FFH-Richtlinie wird die Bundesregierung von den Antragstellern aufgefordert, „die erforderlichen nationalen Rechtsänderungen vorzubereiten“, um „dringend die Voraussetzungen für ein verantwortungsbewusstes Management des Wolfes auf nationaler Ebene“ zu schaffen.
Erhaltungszustand realistisch einschätzen
Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgefordert, die nationale Bewertung und Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes auf einer Basis sicherzustellen, die der Realität Rechnung trägt. Die FFH-Richtlinie fordert den günstigen Erhaltungszustand, und nur dort, wo dieser nicht gefährdet wird, kann auch die Umwidmung in „geschützt“ zur Wirkung kommen. In regelmäßigen Abständen müssen die Mitgliedstaaten der EU-Kommission einen Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfes liefern. Bisher bezeichnet die Bundesregierung in ihrem Entwurf für 2025 diesen als „ungünstig schlecht“.
Gerade dieser Bericht zum Erhaltungszustand enthält eine große Dringlichkeit. Leider ist zu befürchten, dass die „üblichen Verdächtigen“, also die Bundesländer, die der Herabstufung schon immer kritisch gegenüberstanden, eine Entscheidung über eine realitätsnahe Berichterstattung im Bundesrat verhindern könnten.
Umsetzung in der neuen Regierungskoalition?
Jetzt gilt es außerdem abzuwarten, worauf sich die Koalitionäre der künftigen Bundesregierung verständigen. Die gleiche Koalition hatte bereits in ihrem Koalitionsvertrag 2018 entsprechende Absichten vereinbart, von denen am Ende der gemeinsamen Regierungszeit kaum etwas umgesetzt war.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.