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Wolf | FFH-Richtlinie

EU-Rat nimmt Senkung des Schutzstatus an

Der Rat der Europäischen Union hat die Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) angenommen, mit der das Schutzniveau für den Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ geändert wird.

von Redaktion Quelle Rat der Europäischen Union, Bayerischer Bauernverband erschienen am 11.06.2025
EU-weit lautet der Schutzstatus des Wolfes nun „geschützt“. Die Mitgliedsstaaten können jedoch den Status auf „streng geschützt“ setzten. © Marko Aliaksandr/shutterstock.com und DoubleBubble/shutterstock.com – zusammengefügt
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Mit diesem Schritt wird die Richtlinie an das aktualisierte Berner Übereinkommen, das internationale Übereinkommen für den Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen in Europa, angeglichen. Der neue Status wird den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität beim Management der Wolfspopulationen ermöglichen.

Günstiger Erhaltungszustand muss bestehen bleiben

Die Mitgliedstaaten müssen jedoch weiterhin für den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sorgen und können den Wolf in ihren nationalen Rechtsvorschriften nach wie vor als streng geschützte Art führen und strengere Maßnahmen zu seinem Schutz erlassen.

Situation in Deutschland

Deutschland kann – muss jedoch nicht – den Status nun auf nationaler Ebene ändern. Stefan Köhler, Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbands, dazu: „Jetzt kommt es wirklich darauf an, dass die Bundesregierung und das zuständige Ministerium den Beschluss zügig in deutsches Recht umsetzen, denn für Weidehalter zählt jeder Tag. (…) Wir zählen jetzt auf das schnelle Handeln der Bundesregierung, damit ein nachhaltiges Wolfsmanagement die Koexistenz von Wolf und Weidewirtschaft möglich macht!“

Nächste Schritte

Nach der Billigung durch den Rat ist der Rechtsakt angenommen. Er wurde am 6. Juni 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage danach, also am 26. Juni 2025, in Kraft.


Hintergrund

In den letzten Jahrzehnten hat sich der Erhaltungszustand des Wolfs verbessert. Einer Studie der Kommission aus dem Jahr 2023 zufolge hat sich die Art auf dem gesamten europäischen Kontinent erholt. Die geschätzte Population verdoppelte sich innerhalb von zehn Jahren annähernd – von 11.193 Exemplaren im Jahr 2012 auf 20.300 im Jahr 2023.

Gut für den Wolf, schlecht fürs Vieh?

Diese anhaltende Ausbreitung führte jedoch zu Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Koexistenz mit Menschen und negativen Folgen für Nutztiere. Den neuesten verfügbaren Daten aus den Mitgliedstaaten zufolge wird die Zahl der in der EU vom Wolf gerissenen Tiere auf min. 65.500 Tiere pro Jahr geschätzt.

Berner Übereinkommen schützt wilde Tiere und Pflanzen

Das Übereinkommen von Bern trat 1982 in Kraft. Es ist ein internationales Übereinkommen unter der Schirmherrschaft des Europarats, mit dem die Erhaltung und der Schutz wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume gewährleistet werden sollen.

Zu diesem Zweck werden den Vertragsparteien durch das Übereinkommen rechtliche Verpflichtungen zum Schutz von mehr als 500 wildwachsenden Pflanzenarten und mehr als 1.000 wildlebenden Tierarten auferlegt. Das Entscheidungsgremium des Übereinkommens, der Ständige Ausschuss, tritt jedes Jahr in Straßburg zusammen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens von Bern.

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