Und täglich grüßt das Murmeltier
Auf der Insel Sylt hat ein Goldschakal 76 Tiere derselben Herde in drei Rissvorfällen im Mai getötet, die eindeutig auf den Goldschakal zurückgeführt werden können, informierte das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Daraufhin folgte ein rechtliches Tauziehen, ob die Jagd auf den Schakal nun erlaubt oder nicht erlaubt ist.
von Frauke Muth, Schafzucht-Redaktion Quelle Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgericht erschienen am 27.06.20255. Juni 2025:
Das Landesamt für Umwelt erteilt die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Goldschakals auf Sylt.
11. Juni 2025:
Aufgrund eines Widerspruchs gegen die Ausnahmegenehmigung gibt es eine vorläufige Entscheidung des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts: Die Jagd auf den Goldschakal muss vorerst unterbrochen werden.
19. Juni 2025:
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein lehnt den Eilantrag gegen den Abschuss des Goldschakals auf der Insel Sylt ab. Begründung: Es liege eine zulässige Ausnahme zum Tötungsverbot vor. Dies beruhe auf den besonderen Umständen des Einzelfalls bezogen auf die Insel Sylt. Die Ausnahme diene hier der „Abwendung eines ernsten landwirtschaftlichen Schadens“. Es sei festzustellen, dass durch das Tier eine „Übertötung“ stattgefunden habe. Im Ergebnis überwiege das öffentliche Interesse am Vollzug der Ausnahmegenehmigung.
20. Juni 2025:
Aufgrund der Beschwerde einer Umweltvereinigung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 19. Juni 2025 erlässt das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in einem Eilverfahren eine Zwischenentscheidung: Der Abschuss ist vorerst wieder untersagt.
Und nun?
Nun wird die eingegangene Beschwerde sorgfältig geprüft, ohne dass der Goldschakal in der Zwischenzeit bereits „genehmigt“ geschossen werden kann. Und der, um den es geht? Der ist vielleicht längst weg …
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