BTV-3 in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg angekommen
Das Infektionsgeschehen der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) breitet sich deutschlandweit aus: In Schleswig-Holstein wurde am 8. August 2024 die Infektion mit dem Virus in den Kreisen Steinburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Auch in einem Schafbestand im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg wurde am 8. August 2024 der Serotyp 3 amtlich festgestellt.
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Damit verlieren auch diese beiden Bundesländer für mindestens zwei Jahre den Status "BTV-frei".
Daraus ergeben sich unmittelbare Konsequenzen für Tierhalterinnen und Tierhalter. So gelten für die Verbringung empfänglicher Tiere, zu denen vor allem Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas, aber auch weitere Wiederkäuerarten zählen, ab sofort Einschränkungen. Insbesondere dürfen diese Tiere nicht länger in EU-Mitgliedsstaaten verbracht werden, die frei von BTV sind. Auch das Verbringen in BTV-freie Bundesländer ist nur unter Auflagen möglich.
Bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln wenden Sie sich bitte an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten. Erkrankte Tiere sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit dieses die notwendigen labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen einleiten kann.
Schwere Verläufe verhindern
Einen wirksamen Schutz vor schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit bietet nur eine Impfung. Sie verhindert zwar nicht sicher die Infektion der Tiere, verringert oder verhindert aber klinische Symptome und die Anzahl der Todesfälle.
Damit die Impfung wirken kann, ist es wichtig, dass die Grundimmunisierung einschließlich eines je nach Hersteller unterschiedlichen Zusatzzeitraumes von drei bis vier Wochen nach der Impfung abgeschlossen ist. Insbesondere in Beständen, in denen dies noch nicht geschehen ist, kann es hilfreich sein die Tiere durch eine Aufstallung bzw. eine Behandlung mit Repellentien gegen die Überträger der Erkrankung, die Gnitzen, zu schützen.
Schleswig-Holstein
Die Landesregierung unterstützt die tierhaltenden Betriebe bei der Impfung: Der Zuschuss beträgt 1 Euro pro Schaf bzw. Ziege und 2 Euro pro Rind. Die Bestandsimpfungen sind vom Impftierarzt verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren. Die Eintragungen dienen gleichzeitig dazu, die Zuschussgewährung unbürokratisch umzusetzen und den BTV3-Impfzuschuss je Tierbestand festzusetzen.
Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern rund um das Thema Blauzungenkrankheit zu beantworten, hat das MLLEV ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 / 988 7100 erreichbar.
Baden-Württemberg
Bei Impfungen gegen den Serotyp 3 beträgt die Unterstützung landesweit beim Rind 2,00 Euro, beim Schaf 1,90 Euro sowie bei Ziegen 0,90 Euro. Aufgrund des Eintragsrisikos aus Frankreich bleibt die Einteilung in Impfzonen gegen BTV-4 sowie BTV-8 bestehen.
Da es sich bei den drei BTV-3-Impfstoffen im Gegensatz zu den BTV-4- und BTV-8-Impfstoffen um keine zugelassenen Impfstoffe handelt, können bei BTV-3-geimpften Tieren keine Handelserleichterungen wie bei BTV-8 bzw. BTV-4 gewährt werden. Deshalb ist das Verbringen von Wiederkäuern aus Baden-Württemberg in BTV-freie Gebiete innerhalb Deutschlands künftig nur zulässig, wenn die Tiere mindestens 14 Tage vor dem Verbringen mit Repellentien behandelt und daran anschließend mittels PCR-Test mit negativem Ergebnis auf BTV-Virus untersucht wurden. Die zu verbringenden Tiere müssen außerdem von einer Tierhaltererklärung begleitet sein.
Informationen erhalten Sie bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg.
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