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Blauzungenkrankheit

Ausnahmeregelung für Impfstoffe offiziell verlängert

Deutschlands Tierhalter können ihre Rinder, Schafe und Ziegen auch weiterhin gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen. Die bis zum 6. Dezember geltende Ausnahmeregelung für drei Impfstoffe wird lückenlos und ohne zeitliche Begrenzung verlängert.

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Einer entsprechenden Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 22. November 2024 auch der Bundesrat zugestimmt.

„Wir müssen unseren Tierhalterinnen und Tierhaltern weiterhin alle Möglichkeiten eröffnen, ihre Rinder, Schafe und Ziegen vor den schweren Folgen der Blauzungenkrankheit zu schützen. Das gelingt am besten mit der rechtzeitigen Impfung. Daher verlängern wir die Ausnahmeregelung für die drei Impfstoffe", informiert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Sein Appell: "Impfen Sie Ihre Tiere, bevor im Frühling die nächste Gnitzensaison beginnt!“

Das BMEL hatte im Juni per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen für einen Zeitraum von sechs Monaten gestattet. Mit der nun beschlossenen „Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit“ wird die Möglichkeit einer lückenlosen Anwendung der BTV-3-Impfstoffe über den 6. Dezember hinaus geschaffen.

Die erneute Ausnahmeregelung greift solange, bis ein entsprechender, in der Europäischen Union zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.

 

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