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Blauzungenkrankheit | Stand 12.08.2024

Blauzungenkrankheit erreicht Thüringen

Die Landratsämter der Landkreise Eichsfeld und Nordhausen haben jeweils in einem Schafbestand den Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 festgestellt. Es handelt sich bisher in beiden Beständen jeweils um Erkrankungen eines Einzeltieres. Es ist davon auszugehen, dass weitere Fälle der Blauzungenkrankheit  im Freistaat Thüringen folgen werden.

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Sowohl die Behandlung der betroffenen Tiere als auch der Einsatz insektenabwehrender Mittel wurden bereits eingeleitet.

Das Bundesland verliert durch diesen Eintrag mit Stand 10. August 2024 seinen Status „BTV-frei“, welcher durch die Europäische Kommission im April 2021 anerkannt worden ist, und wird somit zum Restriktionsgebiet. Die Blauzungenkrankheit war in Thüringen zuletzt im Jahr 2009 festgestellt worden.

Derzeit zeigt sich ein extrem dynamisches Ausbruchsgeschehen, lediglich die Bundesländer Brandenburg, Saarland und Bayern haben bisher keine BTV-3-Fälle gemeldet.

Feuchter Sommer befeuert Gnitzenaktivitäten

Die Thüringer Sozialministerin Heike Werner ruft nochmals alle Tierhalterinnen und Tierhalter auf, ihre Tiere durch Impfung zu schützen: „Der heiße und feuchte Sommer beschleunigt die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit enorm, da er Stechmücken ideale Bedingungen bietet. Tiere, die erkranken, zeigen zum Teil schwere Symptome. Deshalb ist eine Impfung auch aus Tierschutzgründen geboten.“

Das Land und die Tierseuchenkasse unterstützen die Tierhaltenden mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten. Die begleitende Behandlung mit insektenabwehrenden Mitteln (Repellentien) wird dringend angeraten, um für den Zeitraum bis zur Ausbildung der Immunität einen zusätzlichen Schutz zu bieten.

Die konkreten Vorgaben für die Impfung sind der Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vom 20. Juni 2024 zu entnehmen.

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