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BTV | Schleswig-Holstein

Impfförderung auf Lämmer ausgeweitet

Die Landesregierung unterstützt weiterhin der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Die Förderung wurde nun auf Lämmer ausgeweitet und der Förderzeitraum bis zum 7. September 2025 verlängert.

von Jana Ohlhoff und Hanna Weber Quelle Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein erschienen am 09.05.2025
Auch die Impfung von Lämmern der aktuellen Lammsaison wird gefördert. © Benjamin Höchst
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Mit Blick auf die bevorstehende Gnitzen-Saison ruft das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) alle betroffenen tierhaltenden Betriebe in Schleswig-Holstein erneut zur Impfung ihrer Tiere gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) auf. Um einen möglichst flächendeckenden Impfschutz zu erreichen und einen Schutz der Tiergesundheit im Land sicherzustellen, unterstützt die Landesregierung Landwirte auch in diesem Jahr und fördert weiter die Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen.

„Die Impfung ist und bleibt der wirkungsvollste Schutz vor der Blauzungenkrankheit. Nur mit einer flächendeckenden Immunisierung können wir die Tierbestände in Schleswig-Holstein wirksam schützen und den Ausbruch der Krankheit verhindern“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies und ergänzte: „Schafhaltung leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Deichschutz und zur Pflege unserer Kulturlandschaft (…).“

Zuschüsse für Grundimmunisierung und erstmals auch für Lämmer

Schon eine einmalige Impfung schützt nach Angabe der Impfstoffhersteller Schafe und Ziegen vor schweren Krankheitssymptomen und Tod. Dagegen müssen Rinder zweimal geimpft werden. Wichtig ist es, alle Zuchttiere und möglichst den gesamten Bestand zu impfen.

Auch in diesem Jahr beträgt der Zuschuss 2 Euro je Rind sowie 1 Euro je Schaf oder Ziege für die erstmalige Grundimmunisierung eines Bestandes. Neu ab 2025: Auch nachgeborene Schaf- und Ziegenlämmer werden bezuschusst – auch dann, wenn der Bestand bereits eine geförderte Grundimmunisierung erhalten hat.

Zeitraum für zuschussfähige Impfungen verlängert

Der Förderzeitraum wurde bis zum 7. September 2025 verlängert. Damit bleibt den Tierhaltenden ausreichend Zeit, ihre Tiere vor Beginn der Gnitzensaison zu immunisieren.

Unbürokratische Umsetzung bleibt erhalten

Das bewährte Verfahren der Zuschussgewährung bleibt unverändert:

  • Kein gesonderter Antrag notwendig
  • Zuschüsse werden automatisch auf Basis der Eintragungen in der HI-Tier-Datenbank ermittelt
  • Verrechnung mit den Beiträgen zum Tierseuchenfonds

Voraussetzung ist die vollständige und korrekte Dokumentation der Impfungen in der HI-Tier-Datenbank. Wichtig: Auch die Impfungen der Lämmer müssen dort nachweisbar als „Jungtier“ dokumentiert werden.


Hintergrund zur Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch eine Mückenart (sogenannte Gnitzen) übertragene, anzeigepflichtige Tierseuche. Sie betrifft vor allem Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen, ist für den Menschen jedoch ungefährlich. BTV-3 kann bei Schafen zu schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen führen. Auch Rinder können schwer erkranken.

Die Ständige Impfkommission Veterinär am Friedrich-Loeffler-Institut (StiKo Vet) empfiehlt weiterhin dringend die Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3. Empfängliche Wiederkäuer, die im vergangenen Jahr grundimmunisiert wurden, sollten vor der Gnitzensaison 2025 eine einfache Wiederholungsimpfung erhalten. Um Verluste zu vermeiden, ist die Impfung auch in Beständen wichtig, in denen im vergangenen Jahr bereits Fälle von Blauzungenkrankheit festgestellt wurden.

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