Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen
- Veröffentlicht am

In die Debatte um die Novellierung des Landesjagdgesetzes hatten sich auch der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) und die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) mit umfangreichen inhaltlichen Stellungnahmen eingeschaltet. Nunmehr haben sich die Landtagsfraktionen, die die Landesregierung tragen, und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz auf eine Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht verständigt.
Schutzstatus des Wolfes in EU noch nicht abgesenkt
„Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Gerade in letzter Zeit haben nachgewiesene Übergriffe von Wölfen in unserem Verbandsgebiet hier im nördlichen Rheinland-Pfalz enorm zugenommen. Weidetierhalter haben trotz Schutzmaßnahmen Verluste hinnehmen müssen. Der Wolf scheint die Scheu vor dem Menschen verloren zu haben, da er auch in Ställe eindringt“, erklärte BWV-Präsident Marco Weber. Insofern sei die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht im Zusammenhang mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes wichtig. Gleichwohl müsse nunmehr die neue Bundesregierung dafür sorgen, dass auch der Schutzstatus des Wolfs durch die Europäische Union abgesenkt werde. Bund und Länder müssten dann praktikable Vorgaben für ein wirkungsvolles Bestandsmanagement und zur Entnahme auffälliger Wölfe erarbeiten.
Neues Landesjagdgesetz wird nun geprüft
Wie die weitere Ausgestaltung des neuen Landesjagdgesetzes sein wird, werden der Verband und die IGJG kritisch prüfen und entsprechend kommentieren. „Wir werden natürlich den Landtagsfraktionen zur Unterstützung unsere Positionen hereingeben, sollte nach Ansicht unserer Fachleute noch Änderungsbedarf bestehen“, so BWV und IGJG.
Allgemeines zum Schutzstatus
Schutz geregelt durch FFH-Richtlinie
Auf europäischer Ebene gehört der Wolf zu den streng geschützten Tierarten. Schon 1979 wurde er in die Berner Konvention - eine Naturschutzvereinbarung aller europäischen Länder - aufgenommen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) sieht die Durchführung besonderer Schutzmaßnahmen wie die Erstellung und Umsetzung von „Managementplänen“ und die Einrichtung besonderer Schutzgebiete für den Wolf vor. Das absichtliche Stören, Fangen oder Töten sowie weitere Beeinträchtigungen von Wölfen sind verboten.
Geschichtlicher Hintergrund
In der DDR war der Wolf eine jagdbare Art, die ab 1984 ganzjährig zum Abschuss freigegeben wurde. Seit der Wiedervereinigung 1990 genießt der Wolf nach dem Bundesnaturschutzgesetz höchstmöglichen Schutz. Bis Ende der 1990er Jahre führten einige Bundesländer den Wolf noch als jagdbare Art mit ganzjähriger Schonzeit. Anschließend unterlag er für mehr als 10 Jahre im ganzen Bundesgebiet nur dem Naturschutzrecht. Seit September 2012 wird der Wolf im Freistaat Sachsen wieder zusätzlich im Jagdrecht geführt, aber ohne Jagdzeit. Niedersachsen hat den Wolf 2022 ins Jagdrecht aufgenommen. Zuständig für den Wolf sind die Fach- und Vollzugsbehörden der Länder.
Vorsätzlicher Abschuss ist eine Straftat
Der vorsätzliche Abschuss eines Wolfes ist in Deutschland eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Für den versehentlichen Abschuss sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vor. Darüber hinaus sind jagdrechtliche Konsequenzen wie der Entzug des Jagdscheines oder ein Verbot der Jagd möglich.
Überblick der Jagdrechte
In folgenden Ländern ist der Wolf im Jagdrecht:
- Sachsen (seit 2012)
- Niedersachsen (seit 2022)
- Schleswig-Holstein (seit 2023)
- Hessen (seit 2024)
- Mecklenburg-Vorpommern (seit 2024)
Wichtig! In diesen Ländern gilt dennoch die ganzjährige Schonzeit. Am Schutzstatus des Wolfes ändert sich nach FFH-Richtlinie, 92/43/EWG aber nichts. Der Wolf bleibt weiterhin eine nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Das Töten eines Wolfes ist somit nur unter Beachtung eng gefasster Kriterien möglich.
Nicht im Jagdrecht ist der Wolf im Saarland, in Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bayern und Brandenburg. Die beiden letztgenannten Bundesländern möchten den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen.