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Niedersachsen

Schnellabschussgenehmigung für Problemwolf im Raum Cuxhaven vom Gericht bestätigt

Das Verwaltungsgericht Stade und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg haben den Antrag einer Naturschutzinitiative abgelehnt. Die Initiative hatte eine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die erteilte Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten Tötung eines Wolfes erwirken wollen.

von Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz / Red. erschienen am 30.10.2025
© magr80/shutterstock.com
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Das Verwaltungsgericht Stade hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2025 den Antrag einer Naturschutzinitiative aus Rheinland-Pfalz auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die vom Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten Tötung eines Wolfes abgelehnt und dem Land in vollem Umfang recht gegeben.

Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt vollumfänglich die Genehmigung

Kurz darauf lehnte auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 29. Oktober 2025 den Antrag der Naturschutzinitiative ab und gab dem Land in vollem Umfang recht. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Dazu sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer: „Ich bin sehr froh, dass wir jetzt juristische Klarheit haben und der Problemwolf im Raum Cuxhaven getötet werden darf. (…) Die Einschätzung des NLWKN, dass es bei der Häufung von Nutztierrissen zur Abwehr ernster wirtschaftlicher Schäden notwendig ist, einen schadensverursachenden Wolf zu entnehmen, wurde vom Gericht vollumfänglich bestätigt. Und auch grundsätzlich sieht es das Gericht so, dass problematische Wölfe, die wiederholt Nutztiere reißen, rechtsstaatlich und schnell entnommen werden.“

Wolf bleibt eine geschützte Tierart

Begründet wurde die Entnahme im Raum Cuxhaven als Abwehr ernster wirtschaftlicher Schäden – hier bei den Weidetierhaltern. Eine generelle Jagd auf Wölfe oder gar eine Quotenjagd ist damit nicht bestätigt worden und auch nicht gewollt. Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart „und wir sind verpflichtet, den erreichten guten Erhaltungszustand zu erhalten“, so Umweltminister Meyer: „Der Wolf wird nicht wieder ausgerottet. Daher müssen wir unsere Weidetierhalterinnen und -halter weiter unbürokratisch unterstützen. In den Fällen, wo es zu gehäuften Problemen mit Nutztierrissen kommt, muss aber die Entnahme schnell und einfach erfolgen. Gut und hilfreich wäre daher, wenn der Bund endlich das Bundesnaturschutzgesetz anpassen und die rechtssichere Entnahme von problematischen Wölfen und Rudeln für ein regional differenziertes Bestandsmanagement durch die Länder erleichtern würde. Denn der Aufwand für die Begründung einer einzelnen Ausnahmegenehmigung, auch wenn sie jetzt endgültig Bestand hat, ist unverändert sehr hoch.“

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