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Niedersachsen

Schnellabschussgenehmigung für Problemwolf im Raum Cuxhaven vom Gericht bestätigt

Das Verwaltungsgericht Stade und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg haben den Antrag einer Naturschutzinitiative abgelehnt. Die Initiative hatte eine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die erteilte Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten Tötung eines Wolfes erwirken wollen.

von Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz / Red. erschienen am 30.10.2025
© magr80/shutterstock.com
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Das Verwaltungsgericht Stade hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2025 den Antrag einer Naturschutzinitiative aus Rheinland-Pfalz auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die vom Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten Tötung eines Wolfes abgelehnt und dem Land in vollem Umfang recht gegeben.

Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt vollumfänglich die Genehmigung

Kurz darauf lehnte auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 29. Oktober 2025 den Antrag der Naturschutzinitiative ab und gab dem Land in vollem Umfang recht. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Dazu sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer: „Ich bin sehr froh, dass wir jetzt juristische Klarheit haben und der Problemwolf im Raum Cuxhaven getötet werden darf. (…) Die Einschätzung des NLWKN, dass es bei der Häufung von Nutztierrissen zur Abwehr ernster wirtschaftlicher Schäden notwendig ist, einen schadensverursachenden Wolf zu entnehmen, wurde vom Gericht vollumfänglich bestätigt. Und auch grundsätzlich sieht es das Gericht so, dass problematische Wölfe, die wiederholt Nutztiere reißen, rechtsstaatlich und schnell entnommen werden.“

Wolf bleibt eine geschützte Tierart

Begründet wurde die Entnahme im Raum Cuxhaven als Abwehr ernster wirtschaftlicher Schäden – hier bei den Weidetierhaltern. Eine generelle Jagd auf Wölfe oder gar eine Quotenjagd ist damit nicht bestätigt worden und auch nicht gewollt. Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart „und wir sind verpflichtet, den erreichten guten Erhaltungszustand zu erhalten“, so Umweltminister Meyer: „Der Wolf wird nicht wieder ausgerottet. Daher müssen wir unsere Weidetierhalterinnen und -halter weiter unbürokratisch unterstützen. In den Fällen, wo es zu gehäuften Problemen mit Nutztierrissen kommt, muss aber die Entnahme schnell und einfach erfolgen. Gut und hilfreich wäre daher, wenn der Bund endlich das Bundesnaturschutzgesetz anpassen und die rechtssichere Entnahme von problematischen Wölfen und Rudeln für ein regional differenziertes Bestandsmanagement durch die Länder erleichtern würde. Denn der Aufwand für die Begründung einer einzelnen Ausnahmegenehmigung, auch wenn sie jetzt endgültig Bestand hat, ist unverändert sehr hoch.“

1 Kommentare
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  • Jürgen Lückhoff 03.11.2025 11:12
    Am 29.10.2025 hat das OVG Lüneburg den Antrag einer Naturschutzinitiative aus Rheinland-Pfalz abgelehnt, eine Genehmigung auf eine Wolfsentnahme auszusetzen. Die Genehmigung war am 17.10.2025 für 21 Tage erteilt worden. Da stellt sich die Frage, ob diese Zeitspanne von 12 Tagen bis zur Gerichtsentscheidung auf die 21 Tage angerechnet wird. Wird die Entnahmefrist verlängert oder auf nur neun Tage verkürzt? Hinzu kommt, dass es in Niedersachsen immer noch einen Erlass von 2022 zu geben scheint, mit dem die genehmigenden Behörden aufgefordert wurden, "artenschutzrechtliche Ausnahme-genehmigungen zur Entnahme von Wölfen mindestens eine Woche vor deren Erlass in geeigneter Form ...öffentlich zugänglich zu machen." Diese Zeit wird also wohl nicht auf die 21 Tage angerechnet. Aber ob sie erstens hilfreich für die Entnahme und zweitens einer zeitnahen Entnahme förderlich ist, darf bezweifelt werden. Im Frühjahr 2025 hatte das Verwaltungsgericht Dresden eine Entnahmegenehmigung des Landkreises Bautzen auf Antrag einer Organisation aus Niedersachsen abgelehnt! Die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt: "Das Verbandsklage-recht vor Verwaltungsgerichten werden wir reformieren, straffen und auf die tatsächliche Betroffenheit ausrichten. Wir werden es bis auf das europarecht-liche Mindestmaß absenken." Wir Schafhalter sollten durch unsere Verbände auf Landes- und Bundesebene dringend darauf hinwirken, dass durch die Reform des Verbandsklagerechts weitere Behinderungen einer zeitnahen und rechtskonformen Entnahme gemindert werden. Jürgen Lückhoff
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