Ausnahmegenehmigung nach erneutem Wolfs-Riss erteilt
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat eine Ausnahmegenehmigung für eine Wolfsentnahme nach dem Schnellabschussverfahren im Raum Cuxhaven angeordnet. Die Ausnahmegenehmigung trat am Freitag, 17. Oktober 2025, in Kraft und gilt 21 Tage ab Rissgeschehen in einem Umkreis von 1 km um die betroffene Weide herum.
von Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz erschienen am 20.10.2025Niedersachsens Umweltminister Meyer hatte im Landtag angekündigt, dass er nicht zögern werde, zum Schutz der Weidetiere zu handeln. „Ich kann nicht länger auf die seit Monaten angekündigten Anpassungen des Bundesrechts auf die Veränderung des Schutzstatus beim Wolf auf EU-Ebene warten. Nach langem Drängen unsererseits ist für die Küstenregion und große Teile Niedersachsens auf fachlicher Grundlage der günstige Erhaltungszustand der Tierart Wolf festgestellt worden. Der Wolf ist auch auf der Roten Liste Niedersachsens von ausgerottet auf ungefährdet umgestuft worden“, sagt Minister Meyer.
Schutz der Weidetiere gewährleisten
„Das ist ein Erfolg für den Natur- und Artenschutz und der Wolf wird auch nicht wieder ausgerottet, sondern muss in einem günstigen Erhaltungszustand bleiben. Dort aber, wo Wölfe Probleme machen und wie jetzt im Raum Cuxhaven gehäuft geschützte Nutztiere reißen, Zäune überwinden oder Rinder und Pferde angreifen, müssen wir zum Schutz der Weidetierhaltung handeln. Der Landkreis und die Stadt Cuxhaven haben mich in der vergangenen Woche darum gebeten, sie bei der Entnahme eines Problemwolfes in der Region zu unterstützen und die Erstellung einer Ausnahmegenehmigung an den NLWKN zu übertragen“, so Meyer.
Risse trotz Herdenschutzhunde
Aus dem Landkreis und der Stadt Cuxhaven wurden in diesem Jahr und innerhalb kürzester Zeit vermehrt Nutztierrisse von durch Zäunen oder Herdenschutzhunden geschützten Schafen und ausgewachsenen Rindern gemeldet. Der Landkreis Cuxhaven ist eine grünlandgeprägte Weidetierregion mit vielen Rindern und Schafen. Der NLWKN hat geprüft, ob nach dem Bundesnaturschutzgesetz die artenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Entnahme eines schadenverursachenden Wolfes vorliegen und diese nach dem Schnellschussverfahren möglich ist. Dies ist nach den gehäuften Rissen dort gegeben.
Die Umsetzung und der Abschuss werden zum Schutz der Betroffenen anonymisiert erfolgen. Die konkrete Abschussgenehmigung des NLWKN trat am 17. Oktober 2025 in Kraft.
Wolf EU-rechtlich weiterhin geschützt
Bereits 2024 wurde der strenge Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene heruntergestuft, da der Wolf in Niedersachsen nicht mehr vom Aussterben bedroht ist. Meyer: „Daher sollte bei erhöhtem Rissgeschehen durch problematische Wölfe grundsätzlich eine entsprechende Entnahme im Schnellabschussverfahren möglich sein. Seit Monaten drängen wir über Umweltminister- und Agrarministerkonferenzen beim Bund darauf, die Änderungen auf EU-Ebene endlich im Bundesnaturschutzgesetz nachzuvollziehen. Im Jagdrecht ist der Wolf in Niedersachsen bereits, aber er bleibt EU-rechtlich und nach dem Artenschutzrecht weiterhin geschützt und der günstige Erhaltungszustand muss gewährleistet sein. Unsere Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter können nicht länger warten, daher handeln wir jetzt in Niedersachsen. Ich bin dem NLWKN, dem Landkreis und der Stadt Cuxhaven sowie der Kreisjägerschaft dankbar für die Unterstützung bei der aufwendigen Schnellabschussgenehmigung.“
Abschuss nur im Ernstfall
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 14. Oktober 2025 zu einer Abschussgenehmigung im Landkreis Helmstedt hat bestätigt, dass ein Abschuss von problematischen, schadensverursachenden Wölfen rechtlich möglich ist.
Umweltminister Meyer drängt seit langem beim Bund darauf, dass dieser seine Ankündigung im Koalitionsvertrag endlich umsetzt und den Ländern durch Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes die Möglichkeit gibt, rechtssicher und regional differenziert Entnahmen von Problemwölfen umzusetzen. „Wenn der Bund nicht trödeln würde, könnten wir in fachlich begründeten sogenannten Interventionsgebieten mit hohen Nutztierschäden bei Überwindung des Herdenschutzes einfacher handeln, ohne die Art zu gefährden. Wir sind uns im Dialogforum Wolf und Weidetierhaltung einig, dass wir nur dort handeln wollen, wo es zu häufigeren Schäden für die Nutztierhaltung kommt – aber unauffällige Rudel in Ruhe lassen wollen. Niedersachsen will ein regional differenziertes Bestandsmanagement umsetzen, dazu benötigen wir jedoch endlich eine Anpassung der Rechtslage im Bund“, so der Umweltminister.
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