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Wolf im Fokus | Schnellabschussverfahren

Ein Jahr danach nichts Neues!

Vor einem Jahr kündigte Bundesumweltministerin Steffi Lemke an, dass verhaltensauffällige Wölfe künftig rechtssicher und schnell entnommen werden können. Seitdem sei allerdings nicht viel geschehen. Ganz im Gegenteil sei die Wolfsproblematik keinen Schritt weitergekommen, kritisiert nicht nur der Deutsche Jagdverband (DJV). 

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Laut DJV haben die Maßnahmen bisher den Praxistest nicht bestanden, Gerichte haben alle Anträge zu Fall gebracht. "Den leeren Worten müssen schleunigst Taten folgen, über 4.400 Nutztierrisse allein im Jahr 2022 sind ein neuer trauriger Rekord. Die Bundesministerin hat vor einem Jahr bei den Nutztierhaltern Hoffnung auf schnelle Hilfe geweckt und sie anschließend bitter enttäuscht", so DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. 

Der DJV fordert von der Bundesumweltministerin einen sicheren Rechtsrahmen für ihr selbst propagiertes Schnellabschussverfahren zu schaffen. Parallel dazu müsse die Voraussetzung für ein regional differenziertes Bestandsmanagement zügig entwickelt und in Kraft gesetzt werden – zumal es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung so verankert sei.

Gerichte stoppen Abschussverfahren

Auch Jörn Ehlers, Vize-Präsident des Landvolks Niedersachsen und Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement, stellt fest, dass die Gerichte derzeit mit „schlecht gemachten Gesetzen“ arbeiten. „Dies macht uns faktisch handlungsunfähig. Hier ist die Bundesregierung gefragt, nun endlich ein Schnellabschussverfahren zu entwickeln, das diesen Namen verdient." 

Niedersachsen war das erste Bundesland, in dem Genehmigungen zum Schnellabschuss eines Wolfes ausgesprochen wurden. Bisher wurden diese allerdings gerichtlich allesamt in ganz Deutschland als rechtswidrig eingestuft. Seit Einführung des Verfahrens im Dezember 2023 gab es insgesamt drei Genehmigungen in Niedersachsen. Die Verwaltungsgerichte deklarierten alle Abschussgenehmigungen als rechtswidrig, und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg bestätigte dies in allen Fällen. In der Genehmigungsbegründung habe es jeweils an Nachweisen, Dokumentationen und einer Begründung gefehlt.

Damit Mensch und Wolf möglichst konfliktfrei zusammenleben können, brauche es ein echtes Wildtiermanagement, so der DJV. In Kombination mit Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen oder Herdenschutzhunden sei die Jagd ein wichtiges Instrument.

Jagdhund von Wölfen getötet?

Einen tragischen Zwischenfall gab es in der letzten Woche im brandenburgischen Glienig (Landkreis Teltow-Fläming). Ein Jagdhund wurde bei der Nachsuche nach einem Wildunfall mit einem Rothirsch vermutlich von Wölfen getötet, teilweise aufgefressen und  die Reste vergraben. Nachdem der getötete Jagdterrier gefunden wurde, beauftragte der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) ein unabhängiges Institut mit einer DNA-Analyse. Laut LJVB gebe es keine Zweifel, dass es sich bei diesem Übergriff um einen oder sogar mehrere Wölfe gehandelt habe.

Der LJVB fordert das Landesamt für Umwelt auf, den aktuellen Vorfall unverzüglich und lückenlos aufzuklären. „Wir brauchen in Brandenburg keine weiteren Diskussionen über Wolfsverordnungen – wir brauchen schnelle und pragmatische Lösungen“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des LJVB. Der Wolf müsse ins Jagdrecht aufgenommen, der aktuelle Wolfsbestand deutlich reduziert und eine dauerhafte Jagdzeit für den Wolf sowie eine Obergrenze etabliert werden.

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