Neue Förderung für Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke: RL SchaNa
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Die Tierhalter können durch die Förderrichtlinie zur Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke (RL SchaNa) noch für 2025 die neue jährliche Prämie in Höhe von 260 Euro pro Hektar Weidefläche oder 325 Euro pro Hektar Deichfläche bekommen. Umgerechnet auf die Schaf- bzw. Ziegenzahl sind dies 40 Euro pro Tier auf Weideflächen und 50 Euro pro Tier am Deich. Voraussetzung für die Zahlung der Prämie ist ein bereits bestehender wolfsabweisender Grundschutz. Anfang Februar 2025 hatte sich das Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf“ auf die vereinfachte Prämie verständigt.
Wichtig: Die Antragsfrist für die diesjährige Antragstellung endet am 15. März 2025.
Weniger Bürokratie, mehr Herdenschutz
Umweltminister Christian Meyer begrüßt es sehr, dass es jetzt losgeht mit der neuen Prämie: „Ich danke allen Beteiligten und insbesondere der Landwirtschaftskammer und den Verbänden im Dialogforum für die sehr konstruktive Zusammenarbeit. Damit erweitern und entbürokratisieren wir die Förderung für die Weidetierhalter – so wie sie es selbst seit längerem vorgeschlagen haben. Zugleich sorgen wir für einen verbesserten Herdenschutz, indem das Geld direkt beim Schafhalter ankommt. Die Tierhaltenden können dieses Geld für den fünfjährigen Förderzeitraum fest einplanen. Der Wolf wird in Niedersachsen bleiben und daher ist Herdenschutz so wichtig. Mit dieser Prämie fördern wir auch die Weidetierhaltung insgesamt, denn sie ist wichtig für den Natur- und Artenschutz sowie den Deichschutz in Niedersachsen.“
Förderrichtlinie gilt nicht für Betriebe < 11 Tiere oder neugegründete Betriebe
Die neue Förderrichtlinie gilt für Betriebe mit mehr als zehn Schafen oder Ziegen. Wer weniger Tiere hat oder einen tierhaltenden Betrieb neu gründet oder erweitert, kann weiterhin Präventionsmaßnahmen für Zäune und Herdenschutzhunde auf Antrag als Investition gefördert bekommen.
Förderzeitraum: 1. April des ersten Jahres bis 31. März des fünften Jahres
Anträge können ab sofort bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre und beginnt am 1. April des ersten Jahres und endet am 31. März des fünften Jahres. Für das diesjährige Antragsverfahren gilt der Verpflichtungszeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2030. Die Antragsunterlagen finden Sie hier.
Kritik an RL SchaNa
Das Landvolk Niedersachsen und das Aktionsbündnis Aktives Wolfsmanagement sehen in der RL SchaNa erhebliche Probleme – vor allem durch hohe bürokratische Hürden und fehlende Unterstützung für andere Weidetierhalter. „Wir erkennen an, dass nun endlich die laufenden Mehrkosten einiger Weidetierhalter übernommen werden. Unsere zahlreichen Verbesserungsvorschläge wurden aber nur teilweise aufgenommen“, kritisiert Jörn Ehlers, Landvolk-Vizepräsident und der Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement. „Die Richtlinie ist entgegen der Behauptung von Umweltminister Meyer weder einfach noch unbürokratisch. Wir befürchten, dass viele kleinere und mittlere Betriebe davon Abstand nehmen und auf Herdenschutzmaßnahmen stattdessen verzichten“, bewertet Ehlers das vom niedersächsischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium neue Förderprogramm für die Schaf- und Ziegenhalter, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand, der durch den Wolf entsteht, zu vergüten.
Zudem plädiert der Landesbauernverband für eine einfachere Vergütungsform: „Eine Kopfprämie pro Tier wäre praktikabler und würde viele Probleme vermeiden“, erklärt Ehlers. Wie zum Beispiel die Nutzung von Weideflächen in angrenzenden Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern. Hier führt die aktuelle Regelung zu Problemen, insbesondere wenn Schafe zeitweise auf angepachteten Flächen außerhalb Niedersachsens gehalten werden.
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