
Herdenschutzförderung auf das ganze Land ausgeweitet
Nordrhein-Westfalen weitet den Schutz von Weidetieren vor Wolfsübergriffen deutlich aus. Ab sofort können Tierhalterinnen und Tierhalter von Schafen, Ziegen und Gehegewild in allen Regionen des Landes finanzielle Unterstützung für wolfsabweisende Maßnahmen beantragen. Das Umweltministerium hat dafür die Förderrichtlinien Wolf angepasst.
von Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erschienen am 14.08.2025Bislang war die Förderung in festgelegten Kulissen erfolgt, die etwa die Hälfte der Landesfläche umfassten. Um Weidetierhaltungen auch außerhalb dieser Kulissen zu unterstützen, ermöglicht das Land fortan eine landesweite Förderung. Die Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen – wie spezielle Zäune oder unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden – werden zu 100 Prozent übernommen. Entschädigungen für Schäden durch Wolfsrisse von Haus- und Nutztieren werden weiterhin landesweit gezahlt.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen kostenlos für alle Weidetierhalter an.
Um langfristig einen flächendeckenden Herdenschutz zu erreichen, gilt künftig: Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr wird die Entschädigung für Wolfsrisse nur noch gewährt, wenn ein Grundschutz vorhanden ist. Auch in den bestehenden Wolfsgebieten gab es bereits eine Übergangsfrist. Ein Antrag auf Herdenschutzförderung kann auch nach Ablauf der Frist gestellt werden. Für Herdenschutzmaßnahmen steht auch im Jahr 2025 bis zu 1 Mio. Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen
In Nordrhein-Westfalen lebt nur ein sehr kleiner Anteil aller Wölfe in Deutschland. Hauptverbreitungsgebiete der Wölfe sind die Länder Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Es ist davon auszugehen, dass neben den dauerhaft besetzten Territorien einzelne durchwandernde Wölfe auftreten, die sich Tage oder Wochen auch in Nordrhein-Westfalen aufhalten und das Land wieder verlassen.
- Verbreitung der Wölfe: Übersicht der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes (DBBW)
- Erlass „Förderrichtlinien Wolf“
- Detaillierte Informationen zum Wolf und zu Förderangeboten in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK): https://wolf.nrw
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.