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Hessen

Verbesserte Förderung des Weidetierschutzes

In Hessen ist eine neue Fassung der Richtlinie zum Weidetierschutz in Kraft getreten. Damit können Weidetierhalter eine höhere Förderung für Schutzmaßnahmen und im Schadensfall erhalten.
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AB Photographie/shutterstock.com
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„Für viele Betriebe bedeutet die Anwesenheit von Wölfen eine hohe zusätzliche Arbeits- und Kostenbelastung. Es ist daher dringend notwendig, die Weidetierhaltung bei wirksamen Präventionsmaßnahmen stärker zu unterstützen und einen unbürokratischen Schadensausgleich nach Rissereignissen zu ermöglichen“, so Landwirtschaftsminister Ingmar Jung.

Anhebung und Erweiterung der Fördersätze

Mit der angepassten Richtlinie Weidetierschutz werden jetzt bis zu 85 % der Nettokosten von Investitionen in den Herdenschutz gefördert. Zudem wurden die Standardkostensätze – der Referenzwert, den Tierhalter als Schadensausgleich im Fall eines bestätigten Wolfsübergriffs erhalten können – erhöht. Neu ist auch, dass der Arbeitsaufwand im Rahmen der Suche und Bergung von Nutztieren nach einem Wolfsübergriff finanziell unterstützt werden kann.

Entbürokratisierung

Tierhalter müssen für die Entschädigung nicht mehr wie bislang in einem Weidetagebuch dokumentieren, wann und wo sie welche Tiere auf welcher Fläche weiden ließen. Auch die Anforderungen an einen Nachweis für einen Schadensausgleich nach einem erfolgten Wolfsübergriff wurden erheblich gesenkt. Zudem entfällt die für die Entschädigungen bislang verpflichtend vorgeschriebene genetische Untersuchung, wenn das vorliegende Spurenbild belegt, dass es sich um einen Wolfsriss handelt. Nicht zuletzt wurden die Wolfspräventionsgebiete formell aufgehoben.

Mehr Informationen:

Die überarbeitete Richtlinie finden Sie hier: Richtlinie_Weidetierschutz_gueltig_ab_23012025.pdf

Die Antragsstellung im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie startet zum 15. Februar 2025. Die Antragsunterlagen sind zu gegebenem Zeitpunkt auf der Homepage der WIBank abrufbar: 
www.wibank.de/wibank/weidetierschutz

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es bei den landwirtschaftlichen Fachdiensten der zuständigen Landkreise. Dort kann auch die Förderung beantragt werden.

Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen.

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