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Sachsen-Anhalt

Neues Förderprogramm zum Schutz vor Wolfsschäden

Das Land Sachsen-Anhalt hat eine neue Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf (Richtlinie Herdenschutz Investitionen) eröffnet. Zudem werden Schulungen zu wolfsabweisendem Herdenschutz angeboten.
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Dennis Jacobsen/colourbox.de
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Das zusätzliche Förderprogramm sieht vor, dass nunmehr insbesondere Ausrüstungsgegenstände und der Untergrabeschutz an vorhandenen Zäunen gefördert werden können. Ebenso ist die Förderung zum Erwerb von Material für die Tierarten Lamas und Alpakas möglich.

Anträge bis zum 15. Mai einreichen

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (RdErl. des MWL vom 11. April 2024 – 43-60125-2/7) und dem entsprechenden Merkblatt. Der Antrag ist bei der Bewilligungsbehörde bis spätestens 15. Mai des Antragsjahres einzureichen. Unter der Überschrift Antragsunterlagen können Sie alle wichtigen Dokumente herunterladen. Dort finden Sie auch die Richtlinie sowie das Merkblatt, die Antragsunterlagen, die Bescheinigung zum Ausschluss einer Doppelförderung bei Betriebssitz in einem anderen Bundesland sowie die Anlage Flächenübersicht.

Schulung zu wolfsabweisendem Herdenschutz

Um den Schutz von Nutztieren vor Wölfen geht es bei einer eintägigen Zaunbauschulung, die die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) gemeinsam mit dem Landesamt für Umweltschutz anbietet. Hobby-? und Profihalter lernen dabei geeignete, wolfsabweisende Weidezäune sowie deren Aufbau und Betrieb kennen

Die Schulungen richteten sich in erster Linie an Fördermittelempfänger, aber auch an andere interessierte Halter.

Die nächste Zaunbauschulung ist am 26. März 2025 geplant.

Schadensausgleich

Die Anforderungen an einen wolfsabweisenden Grundschutz für die Zahlung von Billigkeitsleistungen finden Sie im Merkblatt "Gewährung von Billigkeitsleistungen für den Ausgleich von Sachschäden durch Wolf oder Luchs in Sachsen-Anhalt".

Förderfähige Präventionsmaßnahmen und Finanzierung

Zuwendungsfähig ist der Erwerb von mobilen Elektrozäunen nebst Zubehör für den präventiven Schutz von Schafen, Ziegen, Damtieren, Lamas, Alpakas, Hauspferden und Hauseseln bis ein Jahr vor Übergriffen des Wolfes. In definierten Gebieten mit wiederholten Wolfsübergriffen sind auch Rinderhaltungen (Weidehaltung von Rindern bei Anwesenheit von Kälbern oder Jungrindern) förderfähig.

Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Förderung von Zubehör für die Errichtung eines Untergrabeschutzes und dem Erwerb von Ausrüstungsgegenständen (Mäh- und Wickeltechnik ohne Zubehör und ohne Fahrzeuge).

In begründeten Einzelfällen ist auch die Ersatzbeschaffung förderfähig.

Nicht zuwendungsfähige Personal- und Sachkosten

Nicht zuwendungsfähig sind einmalige oder laufende Personal- und Sachkosten für den Aufbau und die Unterhaltung der Präventionsmaßnahmen sowie laufende Kosten für die Hundehaltung und die Zucht und die Ausbildung der Hunde sowie die Weiterbildung von deren Haltern.

Förderung in Höhe von 500 bis 30 000 Euro pro Jahr

Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung (ohne Mehrwertsteuer) in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gezahlt. Die Mindesthöhe der Zuwendung beträgt 500 Euro. Die maximale Förderhöhe beträgt 30.000 Euro pro Jahr.

Zuwendungsempfänger

Die Förderung kann von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen sowie Gartenbaubetrieben im Haupt- und Nebenerwerb mit Nutztierhaltung unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens beantragt werden. Zuwendungsempfänger können auch außerlandwirtschaftliche Kleintierhalter sein, wenn die Haltung der Tiere der Sicherstellung der Beweidung im Rahmen der Landschaftspflege, dem Erhalt tiergenetischer Ressourcen oder dem Hochwasser- und Küstenschutz dient. Der Betriebssitz des Unternehmens muss in Sachsen-Anhalt liegen.

Grundschutz bei Zäunen, Anforderungen an Herdenschutzhunde, Hütesicherheit

Der Kauf von mobilen Elektrozäunen nebst Zubehör muss den im Merkblatt bestimmten Grundschutz erfüllen.

Hinsichtlich Herdenschutzhunde gelten ebenfalls besondere Anforderungen, sowohl an die Hunde als auch an die Personen, die mit Herdenschutzhunden arbeiten. Diese Anforderungen sind ebenfalls im Merkblatt beschrieben. Zu beachten ist auch die Zweckbindungsfrist für die Dauer der Einsatzfähigkeit des Herdenschutzhundes von mindestens drei Jahren.

Darüber hinaus sollten beim Einsatz von Zäunen die ebenfalls im Merkblatt näher beschriebenen Grundsätze zur Hütesicherheit Anwendung finden. 

Antrags- und Bewilligungsbehörde und Antragsfristen

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt) ist Antrags- und Bewilligungsbehörde.

Anträge für das laufende Haushaltsjahr sind bis spätestens 15. Mai des jeweiligen Jahres beim ALFF Anhalt einzureichen.

Ansprechpersonen zu den Antrags- und Bewilligungsverfahren

Sachgebiet 25 - Tierzucht und Landesprüfdienst
Frau Gabriele Liermann
Telefon: 0340/6506-644

Postanschrift und allgemeine Kontaktdaten:

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/6506-0
E-Mail: poststelleDE@alff.mule.sachsen-anhalt.de

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