
Mittelgroße Schlachtstätten sollen gefördert werden
Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2025 den Rahmenplan GAK für die Jahre 2026 bis 2029 beschlossen. Dieser umfasst unter anderem die Ausweitung der Förderung auf mittelgroße Schlachtstätten und die verstärkte Unterstützung finanzschwacher Kommunen.
von BMLEH / Red. erschienen am 11.12.2025Insgesamt stehen den Ländern für die der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) im kommenden Jahr 1,067 Mrd. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, davon 160 Mio. Euro aus dem Klima- und Transformationsfondsgesetz (KTF). Zudem können die den Ländern zugewiesenen 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen künftig auch zur Kofinanzierung von GAK-Maßnahmen eingesetzt werden.
Ausweitung der Förderung auf mittelgroße Schlachtstätten
In Deutschland hat sich die Schlachtung in den vergangenen Jahren immer weiter zentralisiert. Der Konzentrationsprozess schadet sowohl dem Tierwohl – aufgrund langer Wege – als auch der regionalen Wirtschaft. Daher wurde die Förderung für Schlachtstätten im Förderbereich 3 A, Maßnahme 2.0 „Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“, auf mittelgroße Unternehmen bis zum 31. Dezember 2028 erweitert.
Stärkung finanzschwacher Kommunen
Erhöhte Fördersätze für finanzschwache Kommunen werden fortgeführt: Im Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ bleibt der um bis zu 20 % erhöhte Fördersatz (max. 90 %) für bestimmte Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2030 bestehen. Finanzschwache Kommunen können damit weiterhin gezielt in wichtige Infrastrukturprojekte investieren und ihre Entwicklung voranbringen.
Bürokratieabbau
Der PLANAK hat zudem den Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) und Ländern zur Weiterentwicklung der GAK aufgenommen. Die darin enthaltenen Empfehlungen bilden eine zentrale Grundlage für die zukünftige Ausrichtung der GAK und sind in die föderale Modernisierungsagenda eingeflossen, die in der vergangenen Woche von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurde. Sie zeigen Wege auf, wie die GAK als nationales Förderinstrument weiter gestärkt, entbürokratisiert und sichtbarer ausgerichtet werden kann.
Hintergrund
Das wichtigste nationale Förderinstrument für die Land- und Forstwirtschaft, für den Küstenschutz und für die Entwicklung ländlicher Gebiete ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Der Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, der Bundesfinanzminister sowie die zuständigen Minister/Senatoren der Länder beschließen im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), welche Einzelmaßnahmen über dieses nationale Förderinstrument unterstützt werden können. Angebot und Durchführung der Fördermaßnahmen erfolgen durch die Länder. Der Bund erstattet den Ländern 60 % der dafür von den Ländern geleisteten Ausgaben, beim Küstenschutz sind es 70 %.
Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt auf Basis eines seit dem Jahr 2000 geltenden Schlüssels, bei dem die unterschiedlichen agrarstrukturellen Verhältnisse ebenso wie die historischen Entwicklungen (z. B. die Wiedervereinigung Deutschlands) berücksichtigt wurden.










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