
BMLEH fördert Drohnen mit Wärmebildtechnik
Rehkitze und andere Wildtiere suchen besonders im Frühjahr Schutz im hohen Gras – und sind somit auch für Landwirte nahezu unsichtbar. Immer wieder werden Wildtiere durch Mähwerke verletzt oder getötet. Eine Wärmebildkamera kann hier Leben retten. Anträge können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden.
von BMLEH / Red. erschienen am 26.02.2026Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert daher auch dieses Jahr wieder die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung. 2,1 Mio. Euro stehen hierfür zur Verfügung.
Bislang nützlichste Methode
Drohnen mit Wärmebildtechnik stellen aktuell die effektivste und zeitsparendste Möglichkeit zur Wildtierrettung dar. Ziel ist es, die Geräte flächendeckend zu etablieren, um Wildtiere, insbesondere Rehkitze, besser vor Verletzungen oder dem Tod zu schützen. Betroffen sind vor allem Rehkitze, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht. Anstatt zu fliehen, verharren Kitze reglos auf dem Boden, wenn ihnen Gefahr droht.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sagt dazu: „Aus der Fahrerkabine der Traktoren sind die Wildtiere häufig nicht zu sehen. Das wird vor allem vielen Rehkitzen zum Verhängnis. Mit unserer Millionenförderung helfen wir effektiv und fördern damit auch den Tierschutz. (…) An dieser Stelle auch ein großes Dankeschön an die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, sowie die Jäger- und Hegegemeinschaften, die vor Ort die Rehkitze retten – ihr seid unverzichtbar!“
3000 Euro pauschal – auch zur Tierseuchenbekämpfung
Das BMLEH setzt diesmal auf eine Festbetragsfinanzierung von 3000 Euro. Dadurch können Anträge schneller bearbeitet und die Drohnen frühzeitiger eingesetzt werden.
Neu ist: Die zur Rehkitzrettung geförderten Drohnen dürfen darüber hinaus zur Unterstützung für die Bekämpfung von Tierseuchen genutzt werden, sofern dies auf ausdrückliche Anweisung der zuständigen Tierseuchenbehörden geschieht. Die entsprechende Richtlinie wurde am 25. Februar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Antragsfrist: 30. Juni 2026
Anträge können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden.
Gefördert werden:
- eingetragene Kreisjagdvereine,
- Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins
- oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren hauptsächlichen Aufgaben ausweislich der Satzung die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Jagdgenossenschaften (vgl. § 9 Bundesjagdgesetz),
- Hegegemeinschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
- Vereine in Gründung,
- Einzelunternehmen und
- Privatpersonen.








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