
SchaNa-Auszahlungsantrag bis 15. April abgeben
Die für die Förderung im Rahmen der Richtlinie für Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke (SchaNa) maßgebliche Frist für das Umsetzungsjahr 2025 läuft diesen Mittwoch, 15. April 2026, ab.
von Landwirtschaftskammer Niedersachsen / Red. erschienen am 13.04.2026Schaf- und Ziegenhalter aus Niedersachsen, die im Frühjahr 2025 einen Antrag auf Förderung im Zuge der Richtlinie für Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke (Richtlinie SchaNa) gestellt haben, müssen für das Umsetzungsjahr 2025 (Beweidungszeitraum: 01. April 2025 bis 31. März 2026) fristgerecht den Auszahlungsantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen einreichen, damit die Gelder entsprechend ausgezahlt werden können.
Frist: Mittwoch, 15. April 2026!
Der Auszahlungsantrag muss spätestens am Mittwoch, 15. April 2026, abgegeben werden: per Post, E-Fax oder per E-Mail plus PDF-Anhang. Als Anlagen sind der Beweidungsflächennachweis (bei Deichflächen ist eine Bestätigung des Deichverbands erforderlich) und eine aktuelle Meldung des Tierbestandes (Stand 03. Januar 2026) beizufügen. Ein wolfsabweisender Grundschutz muss bei der Beweidung erfüllt sein.
Fristgerechte Einreichung essenziell für Förderauszahlung
Die SchaNa-Förderung wird, wie in der Agrarförderung häufiger üblich, rückwirkend für das abgelaufene Umsetzungsjahr ausgezahlt. Während des Verpflichtungszeitraums von fünf Jahren muss der Auszahlungsantrag nebst Anlagen nach jedem Umsetzungsjahr – in der aktuellen Förderperiode also weitere vier Male – fristgerecht eingereicht werden.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur Richtlinie SchaNa sowie alle notwendigen Formulare und Vordrucke sind direkt auf der Internetsite der LWK Niedersachsen oder über die Startseite durch Eingabe des Webcodes 01043969 ins Suche-Fenster zu finden. Weitere Informationen erteilt außerdem das Team der LWK-Herdenschutzberatung (Webcode 01042787).









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