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Niedersachsen

Regionale Wertschöpfung in der Landwirtschaft stärken

Mit der Fördermaßnahme „Regionale Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ fördert das Land Investitionen und Kommunikationsmaßnahmen, um die lokale Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu unterstützen und somit zur regionalen Wertschöpfung beizutragen. Landwirte, landwirtschaftliche Unternehmen oder Verbände können bis zum 15. September 2025 einen entsprechenden Antrag stellen.

von Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz / Red. erschienen am 08.08.2025
Bis zum 15. September 2025 können noch Anträge gestellt werden. © OlegRi/shutterstock.com
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Die Fördermaßnahme ist ein Baustein des Zukunftsprogramms Diversifizierung, um landwirtschaftliche Betriebe angesichts des Strukturwandels bei der Erschließung neuer Einkommensquellen zu unterstützen.

Was ist förderfähig?

Die finanzielle Unterstützung ist vorgesehen für Investitionen in Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für regionale landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte. Auch mobile oder teilmobile Schlachteinrichtungen oder Molkereien sind förderfähig. Daneben kann die Förderung auch für Kommunikationsprojekte, z.B. im Rahmen des Aufbaus regionaler Vermarktungsinitiativen beantragt werden.

Erstmalig wird auch die Anschaffung gebrauchter Maschinen, Geräte und Einrichtungen gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Für Investitionen beträgt der Fördersatz bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben. Die Fördersumme beträgt maximal 100.000 Euro. Bei den nicht-investiven Kommunikationsprojekten variieren die Fördersätze, maximale Förderbeträge sowie Förderdauer je nach Art des Projekts.

Wichtig! Die jeweiligen Projekte oder Maßnahmen – unabhängig davon, ob es sich um eine Investition oder ein Kommunikationskonzept handelt – dürfen erst nach der Bewilligung begonnen werden, d.h. bereits laufende Projekte oder getätigte Investitionen können nicht gefördert werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind für den investiven Teil der Fördermaßnahme landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit überwiegend regionalem Warenbezug, sowie für den nicht-investiven Teil der Fördermaßnahme Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Unternehmen, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Fachverbände.

Antragsvordrucke und weitere Informationen

Weitere Informationen und Antragsvordrucke sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu finden (Webcode 01040575).

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