EuGH-Urteil: Abgedeckte Deponieflächen beihilfefähig
Die Abdeckschicht einer in der Nachsorge befindlichen Abfalldeponie gilt als „landwirtschaftliche Fläche“, wenn sie als Dauergrünland genutzt wird und ist daher beihilfefähig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt.













