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Verhaltensauffälliger Wolf

Auch das niedersächsische Umweltressort hat auf ein „auffälliges Wolfsverhalten“ eines jungen Tieres im Raum Wildeshausen hingewiesen.
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Aufgrund der zu befürchtenden Gefahren erteilte das Ministerium die Genehmigung, das Tier „gegebenenfalls mit Gummigeschossen zu vergrämen, zu betäuben oder es in letzter Konsequenz zu töten“.
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