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Tag des Wolfes 2026

Gedanken zum Aktionstag für den Wolf

Seit einigen Jahren ist auf Anregung des NABU der 30. April dem „Tag des Wolfes“ gewidmet.

von Jürgen Lückhoff erschienen am 28.04.2026
Wolf (Canis lupus) in Tierfreigelände. © Julia Bächtle
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Manche freuen sich, dass es seit der Rückkehr des Wolfes in Deutschland inzwischen 219 Rudel, 43 Paare und 13 Einzeltiere gibt (Stand 11. November 2025, DBBW). Andere sorgen sich, weil es alleine 2024 1109 Übergriffe von Wölfen mit 4300 getöteten, verletzten oder vermissten Tieren gab. Davon alleine 3781 Schafe (Stand Juni 2025, DBBW).

Tierhalter dürften es begrüßen, dass der Wolf 2025 in der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ in „geschützt“ umgestuft wurde. Ebenso, dass die Bundesregierung im letzten Jahr den günstigen Erhaltungszustand für die atlantische und die kontinentale Population an die EU-Kommission gemeldet hat. Bisher hat die EU zu dieser Meldung keine Bedenken erkennen lassen. Gleichwohl darf der günstige Erhaltungszustand zumindest als fragil bezeichnet werden. Beide Maßnahmen könnten dazu beitragen, dass zumindest die Entnahme übergriffiger Wölfe auf einer etwas rechtssichereren Grundlage genehmigt werden kann.

Zuständigkeit liegt jetzt bei den Landwirtschaftsministerien und nicht mehr bei den Umweltministerien.

Im April dieses Jahres wurde der Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen. Dies hat die praktische Konsequenz, dass die Zuständigkeit im Bund und wohl auch in den meisten Bundesländern jetzt bei den Landwirtschaftsministerien und nicht mehr bei den Umweltministerien liegt. Eigentlich auch ein begrüßenswerter Fortschritt aus Sicht der Weidetierhalter. Aber bei einem Blick ins Gesetz stellt man fest, dass eigentlich nicht viel drinsteht. Der Bund hat mit dem Gesetz eine Hülle geliefert und die Länder aufgefordert, diese zu füllen. Insbesondere mit einem „revierübergreifenden Managementplan“. Mit anderen Worten: Der Bund hat seine Zusage aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt und sich gleichzeitig einen schlanken Fuß gemacht.

Um das Gesetz wirksam werden zu lassen, sind jetzt also die Bundesländer gefordert, so schnell wie möglich die erforderlichen Managementpläne zu erstellen. Einige Bundesländer haben bereits damit begonnen. Hier sollte es ein dringendes Anliegen der Tierhalterverbände, also insbesondere auch der Landesschaf- und Ziegenzuchtverbände, sein, auf Regelungen hinzuwirken, die regionale Lösungen und rechtssichere, praxis- und zeitnahe Entnahmen ermöglichen.

Dabei stellen sich mehrere Fragen. Zum Beispiel, wie viele Wölfe dürfen jährlich entnommen werden, um die für den günstigen Erhaltungszustand erforderliche Zahl an Wölfen nicht zu unterschreiten und diesen nicht wieder zu gefährden.

Wie viele Wölfe dürfen jährlich entnommen werden?

Das Gesetz erlaubt den zuständigen Behörden, nicht zumutbar wolfsabweisend zäunbare Weidegebiete auszuweisen, in denen eine Bejagung auch bei ungünstigem Erhaltungszustand möglich ist. Es legt dafür strenge Voraussetzungen fest. Müssen jetzt die Länder, für die der günstige Erhaltungszustand festgestellt ist, trotzdem entsprechende Weidegebiete ausweisen und ist die Frage der zumutbaren Zäunung nur von den Geländebedingungen und der natürlichen Gegebenheiten abhängig, wie es das Gesetz sagt?

Übergriffige Wölfe dürfen auch bei ungünstigem Erhaltungszustand entnommen werden. Voraussetzung ist, dass zumutbare Herdenschutzmaßnahmen ergriffen wurden. Eigentlich nichts Neues. Im „Praxisleitfaden Wolf“ wurde als eine Voraussetzung die Empfehlung des Bundesamtes für Naturschutz übernommen, dass ein Netzzaun eine Höhe von 120 cm haben muss. Ist dies eine für Schaf- und Ziegenhalter zumutbare Voraussetzung und kann sich Zumutbarkeit nur auf die Zaunhöhen beziehen?

Ein vom Gesetz unabhängiges Problem ist die Finanzierung des Herdenschutzes und der Entschädigungen.

2024 wurden bundesweit immerhin über 23 Mio. Euro für den Herdenschutz und die Rissentschädigung ausgegeben. Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) hat wiederholt darauf hingewiesen, dass diese unverzichtbar sind und unbedingt fortgeführt bzw. ausgebaut werden müssen. Der Bund verweist lediglich auf die Länder, sie sollen dafür Mittel aus der Gemeinschaftsausgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) nutzen. Länder sollen also Geld nutzen, das sie vom Bund bereits bekommen und für andere Anliegen nutzen. Ohne dass der Bund mehr Geld geben will. Und das, nachdem bereits zeitweilig diskutiert wurde, die GAK-Mittel künftig zu kürzen…

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