
Wolf ins Jagdrecht aufgenommen
In zwei weiteren Bundesländern wurde der Wolf jetzt mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufgenommen: in Bayern und in Brandenburg.
von Red. Quelle Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erschienen am 21.03.2026Bayern
Der Bayerische Landtag hat am 19. März 2026 die Novelle des Bayerischen Jagdgesetzes mit breiter Mehrheit beschlossen. Einer der zentralen Inhalte der Jagdgesetznovelle ist die Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins bayerische Jagdrecht. Damit schaffe Bayern die Grundlage für ein modernes Bestandsmanagement dieser Tierarten, informiert der für Jagd zuständige Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler): „Wir wollen den Wolf mit Vernunft und Augenmaß managen und dort eingreifen, wo es notwendig ist, beispielsweise zum Schutz der Weidetierhaltung oder wo er sich bei menschlichen Siedlungen aufhält.“
Brandenburg
Auch in Brandenburg hat der Landtag am 18. März 2026 die Novellierung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg beschlossen. Mit der Änderung wird der Wolf ins Landesjagdrecht aufgenommen. Ministerin Hanka Mittelstädt (SPD) dazu: „Unser Ziel ist es, durch die Überführung des Wolfsmanagements ins Jagdrecht handlungsfähiger zu sein und somit schadensstiftende Wölfe einfacher entnehmen zu können.“ Die Listung des Wolfes sei zunächst noch so lange an die Brandenburgische Wolfsverordnung gekoppelt, bis der Wolf auch auf Bundesebene ins Jagdrecht überführt wird. Damit sei in Kürze zu rechnen. Erst dann werde die Entnahme von schadenstiftenden Wölfen ausschließlich jagdrechtlich geregelt. Bis dahin gelten die Regelungen der Brandenburgischen Wolfsverordnung weiter, informiert die Ministerin.
In folgenden Bundesländern befindet sich der Wolf bereits im Jagdrecht: Sachsen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg.








Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.