Können Brachflächen und beweidbare Dämme bald beweidet werden?
Das Bundesministerium
für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) hat
– im Nachgang zu der Videokonferenz
zur Umsetzung der
EU-Agrarreform – mit der
„Ersten Verordnung zur Änderung
der Direktzahlungen-
Durchführungsverordnung“
den Vorstoß unternommen,
den Wünschen der Schaf- und
Ziegenhalter bei der Beweidung
von Brachflächen sowie
beweidbaren Dämmen entgegenzukommen.
Das BMEL teilte mit, dass in
dieser ersten Änderungsverordnung
insbesondere zur besseren
Berücksichtigung der Situation
der schaf- und ziegenhaltenden
Betriebe Anpassungen
vorgenommen werden.
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