Ökologische Vorrangflächen Freigabe für die Futternutzung
Ab Juli dürfen ökologische Vorrangflächen zeitlich befristet für Futterzwecke genutzt werden. Um die Landwirtschaft von den Folgen des Ukraine-Krieges zu entlasten, hat der Bundesrat einem entsprechenden Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zugestimmt.























