Weidetierprämie einkommenswirksam gestalten
Im Rahmen der 97. Umweltministerkonferenz vom 24. bis 26. November 2021 wurde folgenden Beschlüssen zum Thema Weidetierprämie zugestimmt:
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1. Die Umweltministerkonferenz begrüßt, dass mit dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz die Möglichkeit geschaffen wurde, eine Weidetierprämie für Schaf- und Ziegenhalter einzuführen. Sie stellt fest, dass im Entwurf der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Regelungen vorgesehen sind, um im Rahmen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 eine Weidetierprämie umsetzen zu können.
2. Die Umweltministerkonferenz ist der Auffassung, dass diese Prämie für Schaf- und Ziegenhaltungsbetriebe, die wertvolle Leistungen für die Biodiversität und den Naturhaushalt erbringen, einkommenswirksam, unbürokratisch und additiv zu den Vertragsnaturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule sowie zu den Ökoregelungen ausgestaltet werden sollte. Nur so kann der dringend gebotenen Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Schaf- und Ziegenhaltungsbetriebe Rechnung getragen werden.
3. Die Umweltministerinnen und -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder bitten die Bundesregierung daher im Rahmen der weiteren Abstimmungen zur GAP-Direktzahlungen-Verordnung die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Weidetierprämie additiv zu allen Ökoregelungen und zu Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen genutzt werden kann.
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