Zustimmung für nationale GAP Umsetzung
Das Bundeskabinett hat den von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, vorgelegten Verordnungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) zugestimmt.
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Bereits im Juni hatte Klöckner die entsprechenden Gesetze durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Die beiden Verordnungen – GAP-Direktzahlungen-Verordnung und GAP-Konditionalitäten-Verordnung – enthalten nun ergänzende Regelungen, die notwendig sind für den nationalen GAP-Strategieplan.
Die Inhalte der Verordnungen fußen auf parteiübergreifenden Beschlüssen der Agrarministerkonferenz. Auch die potentiellen Ampel-Koalitionäre haben den wesentlichen Punkten zugestimmt. Durch den Kabinettsbeschluss ist eine Verabschiedung der Verordnungen am 17. Dezember 2021 im Bundesrat möglich.
Das ist Voraussetzung dafür, den Strategieplan der Europäischen Kommission fristgerecht zum 1. Januar 2022 zur Genehmigung vorzulegen.
Wesentliche Inhalte der GAP-Direktzahlungen-Verordnung:
- Verpflichtungen und Prämienhöhen für Öko-Regelungen.
- Wichtige Begriffsbestimmungen und Definitionen, beispielsweise landwirtschaftliche Tätigkeit, förderfähige Fläche oder aktiver Betriebsinhaber. Neu ist etwa, dass Agroforstsysteme künftig bei den förderfähigen Flächen berücksichtigt werden können.
- Bestimmungen für die gekoppelten Zahlungen für Schafe, Ziegen und Mutterkühe – hier ist insbesondere die Möglichkeit zum Weidegang eine Voraussetzung für die Zahlung.
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