Auszahlungen noch vor Weihnachten
Trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie konnte Ende November mit der Auszahlung der Fördergelder aus den Förderprogrammen des Gemeinsamen Antrags 2021 begonnen werden.
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Die ersten Auszahlungen der Gelder für die Förderung von steilem Grünland, Maßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sind Ende November an die rund 43.600 Landwirte, die in diesem Jahr über den Gemeinsamen Antrag an verschiedenen Förder- und Ausgleichsmaßnahmen teilgenommen haben, geflossen.
Insgesamt konnten zum jeweils ersten Auszahlungstermin rund 46 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen werden.
Bund finanziert Auszahlungen vor
Bei den Maßnahmen finden bis zum Jahresende weitere Auszahlungen der noch offenen Anträge statt. Bei den Direktzahlungen kann auch in diesem Jahr die Auszahlung vor Weihnachten erfolgen, so dass die Zahlungen voraussichtlich in der 51. KW bei den Landwirten sind.
Der Bund, der die EU-Gelder im Auftrag der Länder über die Bundeskasse auszahlt, muss die gesamte Auszahlung vorfinanzieren und bekommt die Gelder erst im Januar von der EU erstattet.
Damit Anträge, die bei den ersten Auszahlungsterminen bis Weihnachten noch nicht bewilligungsfähig waren, baldmöglichst ausgezahlt werden können, werden die nächsten Auszahlungen bereits ab Januar 2022 in kurzer zeitlicher Folge vorgenommen.
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