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Umweltministerkonferenz

Praxisleitfaden zur Entnahme von Wölfen soll Rechtssicherheit schaffen

Im Rahmen der Umweltministerkonferenz vom 24. bis 26. November 2021 beraten die Bundesländer unter dem Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern zentrale umweltpolitische Themen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Wolf, die länderübergreifende Zusammenarbeit im Moorschutz sowie die Erarbeitung einer Nationalen Wasserstrategie. Coronabedingt findet die Konferenz online statt.

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Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, Gastgeber und UMK-Verhandlungsführer, verkündete vorab einen Durchbruch beim zentralen Thema Wolf: „Ich freue mich, dass wir mit Hilfe eines Umlaufverfahrens bereits vor Konferenzbeginn einen einstimmigen Beschluss zum Wolf herbeiführen konnten. Alle 16 Bundesländer und der Bund haben demnach einem Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen beim Wolf nach Bundesnaturschutzgesetz zugestimmt, der klar und rechtssicher vorgibt, unter welchen Voraussetzungen ein Wolf getötet werden darf. Dieser wurde von den Ländern gemeinsam mit dem Bundesumwelt- und dem Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeitet und trägt maßgeblich die Handschrift von Mecklenburg-Vorpommern.“

Praxisleitfaden soll klare Hinweise zur Entnahme von Wölfen geben

Der Praxisleitfaden (konkret: „Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen“) skizziert nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern gibt auch klare Hinweise zum Herdenschutz sowie zur Vorbereitung und Durchführung von Entnahmen. Damit ist der Praxisleitfaden insbesondere für die zuständigen Behörden eine wichtige Hilfestellung beim weiteren Umgang mit dieser durch Europarecht streng geschützten Art. „Auch betroffene Tierhalter – insbesondere Schaf- und Ziegenhalter – halten nun ein Papier in den Händen, dass zum Beispiel das Vorgehen im Falle eines Nutztierrisses transparent und bundesweit einheitlich regelt“, führte Backhaus aus.

Jedes Bundesland muss sich mit dem Wolf auseinandersetzen

Bei der letzten UMK im April hatten einige Bundesländer noch grundsätzliche Vorbehalte geäußert, die inzwischen ausgeräumt werden konnten, betonte Backhaus. Strittige Punkte hätten sich unter anderem aus der unterschiedlichen Betroffenheit der Länder beim Thema Wolf ergeben. „Wir können aber davon ausgehen, dass sich auf kurz oder lang jedes Bundesland mit der Problematik; das heißt mit der Populationsentwicklung, der Frage nach dem günstigen Erhaltungszustand und damit auch mit der Bestandsregulierung auseinandersetzen muss“, so Backhaus.

Situation in Mecklenburg-Vorpommern

Das Wolfvorkommen in Deutschland konzentriert sich weiterhin hauptsächlich auf das Gebiet von der sächsischen Lausitz in nordwestliche Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Weitere territoriale Einzelvorkommen sind aktuell für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen nachgewiesen. Zum Abschluss des Monitoringjahres 2020/2021 (1. Mai bis zum 30. April) geht das Umweltministerium für Mecklenburg-Vorpommern von 15 Rudeln, 6 Paaren und 3 territorialen Einzeltieren aus. Der Minister wies aber darauf hin, dass eine hundertprozentig verlässliche Angabe zur tatsächlichen Anzahl der in MV lebenden Wölfe nicht geben kann, da dazu sowohl Wanderbewegungen als auch natürliche und nicht natürliche tödliche Abgänge bekannt sein müssten.

Hier geht es zum Praxisleitfaden.

 

1 Kommentare
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  • User_MTQ0Mjc1MA 26.11.2021 14:14
    Auch nach einem halben Jahr weiterer Beratung ist der Leitfaden nicht besser geworden. Der Unterschied ist lediglich, dass jetzt alle Länder zugestimmt haben. Was allerdings wenig über seine Verbindlichkeit aussagt. Seine Berechtigung scheint er weiterhin hauptsächlich darin zu finden, dass das Bundesumweltministerium damit gegenüber der EU-Kommission die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes rechtfertigen will. Er ist viel zu umfangreich und praxisfern. Zur Entnahmeprüfung wird eine solche Menge an Dokumentationen, Abwägung und Monitoringhandlungen gefordert, dass fraglich ist, ob die Behörden mit der vorhandenen Personalausstattung überhaupt zeitnah und effektiv Entscheidungen treffen können. Eine Entnahme soll scheitern, wenn die betroffenen Weidetierhalter zwar den ordnungsgemäßen Wolfsschutz, z. B. nach einer Förderrichtlinie Wolf, nicht aber den empfohlenen Herdenschutz des Bundesamtes für Naturschutz aufweisen. Diese Bedingungen berücksichtigen in keiner Weise die örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten und Möglichkeiten des Herdenschutzes und sind praxisfremd. Jürgen Lückhoff
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