Britische Schafhalter befürchten Exporteinbußen
Erhebliche Auswirkungen auf die Ausfuhr von Schaffleisch befürchten die britischen Schafhalter durch eine mögliche gesetzliche Neuregelung, die im Zuge des Brexit umgesetzt werden soll. Denn die Landwirte sollen ab Mitte Dezember 2022 eine tierärztlich zertifizierte Bescheinigung über den Gesundheitszustand von Tieren vorlegen, die zur Schlachtung vorgesehen sind.
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Das zumindest behauptet ein vom britischen Landwirtschaftsministerium (DEFRA) erarbeiteter Vorschlag. Damit will das DEFRA die EU-Tiergesundheitsvorschriften nach dem Brexit erfüllen. Der nationale Verband der Schafhalter (NSA) beklagt die kurze Umsetzungszeit und den hohen Verwaltungsaufwand. Die britischen Schafhalter und Veterinärvertreter verweisen auf zu wenige Tierärzte für die notwendigen Untersuchungen.
Bislang haben die Farmer die EU-Tiergesundheitsvorschriften eingehalten, indem sie eine einfache Erklärung abgaben, dass Tierarztbesuche stattgefunden haben. Der NSA befürchtet nun, dass die Landwirte, aber auch Teile der Lieferkette und die Tierärzte nicht in der Lage sein werden, die Neuregelung kurzfristig umzusetzen. Laut dem NSA gehen 72 % aller Fleischexporte und sogar 96 % aller Schaffleischexporte Großbritanniens in die EU.
Nach Einschätzung des Verbandes werden sich die vorgesehenen Änderungen unmittelbar auf die Viehpreise im Vereinigten Königreich auswirken und zu erheblichen und kostspieligen Unterbrechungen in der Lieferkette führen. Die Gesellschaft für Veterinärmedizin (SVS) äußerte sich ebenfalls besorgt über die kurze Frist, innerhalb derer die Schafhalter die tierärztlich zertifizierten Bescheinigungen vorlegen müssen. Sie befürchtet Verzögerungen bei den Exporten. Außerdem sei unklar, wie die tierärztlichen Bescheinigungen ausgestellt würden.
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