Neues EU-Tierzuchtrecht: Unterredung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium
Das neue EU-Tierzuchtrecht, dass bereits seit einem Jahr diskutiert wird, war u.a. Thema bei einem Gedankenaustausch des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit den Tierzucht-Dachverbänden.
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Unter der aktuellen italienischer Ratspräsidentschaft wurde der Entwurf für ein neues Tierzuchtrecht bis Artikel 16 behandelt. Die eingegangenen Stellungnahmen der EU-Länder wurden nicht ausgewertet oder vorgestellt. Dies bietet laut BMEL die Chance, nochmals einen Vorstoß zu unternehmen, die Forderungen und Zugeständnisse der deutschen Tierzuchtverbände gebündelt gegenüber der EU-Kommission vorzutragen.
Insgesamt hat die EU-Kommission das Ziel, dass mit dem neuen EU-Tierzuchtrecht keine Störungen des Marktes auftreten. Aus Sicht des BMEL ist die „Abstammungssicherung“ das Hauptziel.
Weiteres Thema war die Anwendung der GAK-Bundesmittel zur Verbesserung von Gesundheit und Robustheit. Die VDL hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Mittelnutzung nun auch für die Schafzucht möglich ist.
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